Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Beantwortung Ihrer Frage ist tatsächlich durchaus schwierig.
Da die Reise zum Zeitpunkt Ihrer Stornierung nicht unmittelbar bevorstand und es noch keine Reisewarnung etc. gab, treten grds. die die normalen Stornobedingungen in Kraft.
Allerdings kann auch der Standpunkt vertreten werden, dass hier unvermeidbare außergewöhnliche Umstände eingetreten sind, die grds. zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigen. Diese Umstände können dann Rückerstattungsansprüche hinsichtlich des kompletten Reisepreises eröffnen, auch wenn diese zum Rücktritt bzw. Rückerhalt berechtigenden Umstände erst nach der Stornierung eintreten und zum geplanten Reisetermin noch vorliegen.
Diese Ansicht wird von Verbraucherschützern vertreten und kann durchaus gegenüber dem Reiseveranstalter vorgebracht werden.
Es ist selbstverständlich durchaus möglich, dass der Reiseveranstalter dies anders sieht und Sie dann gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten müssten.
Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es derzeit nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.
Mit freundlichen Grüßen