Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern auf der nunmehr gebuchten Kreuzfahrt bereits zum jetzigen Zeitpunkt feststeht, dass 2 Häfen nicht angefahren werden, so handelt es sich um eine erhebliche Änderung der vertraglichen Reiseleistungen.
Auch die Einschränkung von Landgängen, etc. kommt als Änderung hinzu.
Sie können aufgrunddessen kostenfrei vom Reisevertag zurücktreten und eine Rückerstattung des Reisepreises verlangen.
Es steht zudem zu erwarten, dass die Kreuzfahrten nicht durchgeführt werden können wie geplant, da Norwegen-Kreuzfahrten bis in die erste Aprilwoche bereits abgesagt wurden. Angesichts der Entwicklungen sind weitere Absagen demnächst wohl zu erwarten.
Gerne bin ich bei der Durchsetzung der Ansprüche behilflich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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