Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die von Ihnen genannten persönlichen Umstände Ihrer Familie sind leider nicht relevant, was das betreffende Reiserecht anbelangt, aber dennoch können Sie hier nach dem Reiserecht die Sache im positiven Sinne weiterverfolgen, wenn Ihnen der Reiseveranstalter nicht sowieso entgegenkommt.
Die Entwicklung insbesondere in Italien ist bekanntermaßen sehr dynamisch seit gestern hat man praktisch das ganze Land abgeriegelt und den Reiseverkehr bzw. die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung stark eingeschränkt, was sich auch auf Kreuzfahrten bezieht.
Zwar ist eine Reisewarnung nach meiner Kenntnis noch nicht für Italien ausgesprochen worden, aber dennoch ziehen sich bis Anfang April die oben genannten Einschränkungen aller Voraussicht nach hin.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie unbedingt (nochmals gegebenenfalls) engen Kontakt zu Ihrem Reisebüro bzw. insbesondere in erster Linie dem Reiseveranstalter (MSC Kreuzfahrten oder einem deutschen Reiseveranstalter bzw. aus dem Ausland, über den sie die Reise gebucht haben) halten und das weitere abklären.
Dann fallen auch nicht die Stornierungspauschalen an, sondern der Reiseveranstalter bleibt entschädigungslos und hat Ihnen den Reisepreis zurückzuerstatten.
Eine Umbuchung macht in der Tat nur dann Sinn, wenn Sie überhaupt zu dieser Zeit Urlaub nehmen könnten, was hier aber ausscheidet und eine Vorverlegung von über vier Wochen kann in rechtlicher Hinsicht nur unzumutbar sein.
Zur Not sollten Sie mithilfe eines Anwaltes vor Ort vorgehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 10.03.2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: http://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg