Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.
Eine Email die außerhalb der Geschäftszeiten versandt wird, gilt als zugestellt wenn unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden darf. Im vorlegenden Fall also am nächsten Werktag. Dieses war der 05.05. Die Stornierungsmitteilung wurde daher verspätet zugestellt.
Stornierungsgebühren in Höhe von 75% wurden bei Stornierungen vor Reisebeginn mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen ins weniger als angemessen erachtet. Niedrigere Gebühren sind möglich wenn nachgewiesen werden kann, dass dem Reiseveranstalter geringere Kosten entstanden sind.
Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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63667 Nidda
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Wenn ein Stornierung bis 04.05. kostenlos war (d.h. bis dahin sind dem Veranstalter keine Kosten angefallen) und meine einen Tag später eingereicht wurde, welche Stornogebühren wären dann akzeptabel bzw gibt es da Standard-/Richtwerte?
Sehr geehrter Fragesteller,
Die Stornierungsvereinbarung kann nicht heran gezogen werden für die Bewertung der tatsächlichen Kosten. Hierbei handelt es sich um Werbemaßnahmen.
Die 75% sind der Standardrichtwert der von der Rechtsprechung akzeptiert wird. Dementsprechend müssten Sie niedrigere Kosten beim Veranstalter nachweisen. Dies ist in aller Regel schwierig bis unmöglich. Sie können versuchen eine neue Buchung im Hotel zu veranlassen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie sich auf den Standpunkt stellen, dass offenbar kein Leerstand eingetreten ist.
Haben Sie bei einem Reiseunternehmen gebucht, ist auch das nicht möglich. Diese Unternehmen kaufen Kontingente (das Hotel ist also weiterhin ausgebucht).
Sollten weitere Nachfragen bestehen können Sie mich wieder E-Mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt