Stornierung Pauschalreise Mallorca - Kosten und Aussichten
03.06.2020 19:28
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***,00 € |
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in unter 2 Stunden
Hallo,
ich habe Ende Januar über Check24 eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht (Gesamtkosten 3.848,00 EUR, 4P), Reiseveranstalter schauinsland Reisen.
Reisebeginn 27. Juli
Die Anzahlung iHv 769,60 EUR habe ich rechtzeitig geleistet.
Am 2. Mai habe ich bei Check24 eine Umbuchung auf die Sommersaison 2021 angefragt. Dies wurde abgelehnt, da max. 98 Tage im Voraus möglich. Am 16. Mai habe ich bei Check24 eine Stornierungsanfrage gestellt. Diese wurde nicht beantwortet.
Deshalb habe ich am 26. Mai den Reiseveranstalter direkt kontaktiert
"Wie Ihnen bekannt ist, gibt es derzeit wegen des Coronavirus weltweit umfassende Reisebeschränkungen, Verbote, Sperrgebiete und erhebliche Einschränkungen des Verkehrs. Es ist daher unsicher, ob die Reise durchgeführt werden kann. Wir machen deshalb ausdrücklich von unserem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch (Unsicherheitseinrede gemäß § 321 BGB
).
Selbst optimistische Aussagen zur Situation in Mallorca in den nächsten Wochen zeigen klar, dass ein Urlaub wenn überhaupt nur mit erheblichen Einschränkungen möglich sein wird.
Eine solche Reise entspricht in keinem Fall unserer Vorstellung eines Urlaubs, insbesondere entspricht sie nicht dem Gegenwert des zu zahlenden Gesamtpreises."
Mein Ziel war die Umbuchung auf nächsten Sommer.
Per E-Mail erhielt ich folgende Antwort am 28. Mai:
"Aus Kulanz bieten wir kostenlose Umbuchungen an auf alle unsere buchbaren Angebote (auch für nur-Hotel und bis 2021). Eine andere Möglichkeit wäre Ihre Anzahlung gegen eine Gutschein über uns einzulösen gegen eine Gebühr von 30 EURO p.P.
Sollten Sie aktuell nur auf einen neuen Termin innerhalb der Wintersaison (bis 30.04.21) umbuchen können (da Vakanzen noch nicht freigeschaltet sind), aber eigentlich eine Umbuchung auf den Sommer 2021 wünschen, bieten wir aus Kulanz eine zweite Umbuchung an.
Sie können also im ersten Schritt auf die Wintersaison umbuchen und sobald die Verfügbarkeiten für den Sommer freigeschaltet sind, ein weiteres Mal ohne zusätzliche Umbuchungsgebühren umbuchen."
Ich habe das Angebot des Gutscheins am 1. Juni angenommen.
Heute erreichte mich folgende Information:
"Die Sonderaktion des Stornoguthaben können wir Ihnen leider nicht mehr anbieten. Die Sonderaktion ist am 31.5.2020 abgelaufen."
Meine Fragen:
1. Ich habe dem Reiseveranstalter jetzt mitgeteilt dass ich mich auf das ursprüngliche Angebot berufe. Da dort kein Gültigkeitszeitraum genannt wurde halte ich das auch für möglich. Ist das korrekt? Wie muss ein entsprechendes Anschreiben formuliert sein, d.h. kann ich mich auf mehr berufen als nur die E-Mail?
2. Check24 habe ich informiert dass ich von Ihnen als Vermittler eine Information zur Gutscheinlösung erwartet hätte. Meine Stornierungsanfrage vom 16. Mai blieb ja unbeantwortet. Ich rechne mir hier wenig Chancen aus, da mein Vertragspartner ja schauinsland-Reisen ist. Korrekt?
3. Aktuell wird mir von Check24 eine Stornierungsgebür iHv 932€ genannt. Mir ist leider auch nach der Lektüre der AGB vom Reiseveranstalter (https://www.schauinsland-reisen.de/service/allgemeine-geschaeftsbedingungen) nicht klar ob die Anzahlung auf diese Stornierungsgebühr angerechnet werden würde.
4. Wenn ich jetzt storniere und später ist die Reise nach Mallorca aufgrund einer Reisewarnung nicht möglich bleibe ich vermutlich auf den Kosten sitzen?
Vielen Dank im Voraus!