Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben hier den Flug storniert. Daher können Sie die im personenbezogenen Kosten und Gebühren wie Steuern, Kerosinzuschlag, etc. zuzüglich ersparter Aufwendungen wie z.B. Verpflegung zurückverlangen.
Es ist zweifelhaft, dass es sich dabei lediglich um die von Ihnen erlangte Rückerstattung handelt.
Sie sollten hier per Einschreiben auffordern, weitere Erstattungen zu erhalten. Insbesondere muss Elumbus für eine ordnungsgemäße Abrechnung sorgen. Zudem muss die Fluggesellschaft über Elumbus darlegen und Auskunft erteilen, ob und zu welchem Preis das Ticket gegebenenfalls weiterverkauft wurde.
Sie sollten auffordern, binnen einer Frist von 3 Wochen den Ticketpreis abzüglich 5% zurückzuzahlen, wenn nicht das Reiseportal/ die Fluggesellschaft nachweist, dass geringere Aufwendungen erspart wurden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne bin ich Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen behilflich.Kommt der Gegner nach Ihrem Schreiben in Verzug( meldet er sich also binnen der von Ihnen gesetzten Frist nicht), so werden auch die dann entstehenden Rechtsanwaltsgebühren gegenüber dem Gegner geltend zu machen sein.
Mit freundlichen Grüßen