Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben hier den Flug storniert. Daher können Sie die im personenbezogenen Kosten und Gebühren wie Steuern, Kerosinzuschlag, etc. zuzüglich ersparter Aufwendungen wie z.B. Verpflegung zurückverlangen.
Es ist zweifelhaft, dass es sich dabei lediglich um die von Ihnen erlangte Rückerstattung handelt.
Sie sollten hier per Einschreiben auffordern, weitere Erstattungen zu erhalten. Insbesondere muss Elumbus für eine ordnungsgemäße Abrechnung sorgen. Zudem muss die Fluggesellschaft über Elumbus darlegen und Auskunft erteilen, ob und zu welchem Preis das Ticket gegebenenfalls weiterverkauft wurde.
Sie sollten auffordern, binnen einer Frist von 3 Wochen den Ticketpreis abzüglich 5% zurückzuzahlen, wenn nicht das Reiseportal/ die Fluggesellschaft nachweist, dass geringere Aufwendungen erspart wurden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne bin ich Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen behilflich.Kommt der Gegner nach Ihrem Schreiben in Verzug( meldet er sich also binnen der von Ihnen gesetzten Frist nicht), so werden auch die dann entstehenden Rechtsanwaltsgebühren gegenüber dem Gegner geltend zu machen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28
22851 Norderstedt
Tel: 040-41186796
E-Mail:
Rechtsanwältin Wibke Türk
Vielen Dank für Ihre Antwort die mir schon sehr weiterhilft. Folgendes Schreiben habe ich aufgesetzt. Ist das so OK?
""Sehr geehrte Damen und Herren,
auf die oben genannte Rechnung habe ich 3 Flüge bei Ihnen gebucht.
Umständehalber habe ich am 26.01.2018 den einen Flug für mich bei Ihnen storniert was
Sie mir bestätigt haben.
Ich bezweifle das die Gutschrift XXX die daraufhin von Ihnen erstellt wurde korrekt ist.
Ich kann alle personenbezogenen Kosten und Gebühren wie Steuern, Kerosinzuschlag etc. zuzüglich gesparter Aufwendungen wie z.B. Verpflegung von Ihnen zurückverlangen.
Ich bitte Sie hiermit mir eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen außerdem mir darzulegen und Auskunft zu erteilen ob die Fluggesellschaft KLM die Sie beauftragt haben ob und zu welchem Preis das Ticket gegebenenfalls weiterverkauft wurde.
Hiermit fordere ich Sie auf innerhalb von 3 Wochen den Ticketpreis abzüglich 5% zurückzuzahlen wenn Sie oder die von Ihnen beauftragte Fluggesellschaft KLM mir nicht nachweisen können das geringere Aufwendungen erspart wurden."
Sehr geehrter Fragesteller,
Das Schreiben können Sie per Einschreiben so abschicken. Sollte sich der Gegner nicht oder verspätet melden, so können Sie mich gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen