Hallo,
Und zwar ist mein Stiefvater im Dezember verstorben.
Es wurde kein Testament hinterlassen da er noch recht jung war.
Paar Monte zuvor hab ich meinem Stiefvater Geld geliehen damit sie sich ein Auto kaufen können.
Auto wurde gekauft für 29.000€, 8.000€ waren Anzahlung vom alten Auto und
12.000€ hab ich ihnen in Bar geliehen da ich immer etwas Geld zur Seite lege.
Wir haben keinen Vertrag oder sonst was gemacht. Hab nur gesagt sobald ich das Geld habt könnt ihr es zurück zahlen.( hatte keine Eile)
Restliche 9.000€ wurden finanziert über 2 Jahre.
Jetzt ist er verstorben und hat kein Testament hinterlassen.
Auto ist abbezahlt da die Versicherung eingreift bei tod.
Die Frage wäre wie es mit den Erben aussieht weil er eine Tochter hat die er 30 Jahre nicht gesehen hat.
Meine Eltern hatten ein gemeinsames Konto und waren verheiratet.
Falls die Tochter das Erbe annimmt bekommt sie dann 50% oder hab ich Anspruch auf mein geliehenes Geld ? Weil hab keine Belege dass ich das Geld geliehen hab.
lebten Ihre Mutter und Ihr Stiefvater im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) und hat Ihr Stiefvater keine weiteren leiblichen oder adoptierten Kinder, so erbt Ihre Mutter 1/2 und Ihre Stiefschwester ebenfalls 1/2 des Nachlasses. Sie bilden dann eine Erbengemeinschaft. Als Erben sind sie Gesamtrechtsnachfolger Ihres Stiefvaters. D. h. das Vermögen als Ganzes geht auf die Erbengemeinschaft über. Einschließlich der Schulden, die Ihr Stiefvater hatte. Von dem gemeinsamen Konto mit Ihrer Mutter fällt 50 % in den Nachlass. Sie müssen Ihre Darlehensforderung dann bei der Erbengemeinschaft geltend machen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren und wird die Darlehensforderung von den Erbinnen bestritten, so müssten Sie beweisen, dass Sie Ihrem Stiefvater das Darlehen gegeben haben. Neben schriftlichen Darlehensverträgen kommen dafür z. B. auch Zeugen, Chatverläufe, E-Mails oder Kontoauszüge in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske, Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller17. April 2022 | 21:00
Danke für die Antwort.
Ja meine Eltern haben in einer zugewinngemeinschaft gelebt deswegen verstehe ich es nicht ganz.
Das auto und Kredit läuft komplett auf meinen Stiefvater aber meine Mutter hat das auto gefahren und auch abbezahlt.
Deshalb bekommt sie den Wert des Autos zu 50% oder 50% vom Anteil meines Stiefvaters.
Dazu kommt noch dass die Tochter ein Kind bekommen hat
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt17. April 2022 | 21:19
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
das Kind der Tochter erbt nichts, da das gesetzliche Erbrecht der Tochter vorgeht und das Erbrecht der Enkelin verdrängt.
Wenn das Fahrzeug von beiden Ehepartnern für alltägliche Fahrten benutzt wurde, kann es als Haushaltsgegenstand gelten und fällt dann nicht in den Nachlass. Sondern ist dann der sog. Voraus des überlebenden Ehepartners und Ihre Stiefschwester erbt keinen Anteil an dem Fahrzeug. Das hat aber keinen Einfluss auf das Darlehen.
Der Zugewinnausgleich erfolgt im Todesfall pauschal. Durch die Erhöhung des gesetzlichen Erbteils um ein Viertel. Sodass Ihre Mutter dann auf 1/2 kommt. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Zugewinn erzielt wurde.