Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Steuerrecht - Was kann ich an die Krankenkasse einreichen fuer die Bewertung der Einkuenfte?.

| 16. September 2011 10:28 |
Preis: 68€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Edin Koca

Sachlage:
Ich lebe seit dem 15 Januar 2011 wieder in Deutschland zusammen mit meine Frau und zwei Kinder. Fuer dieses Jahr verdiene nur ich. Ich verdiene meine Geld aber weiterhin als freie Mitarbeiter der auslaendische Firma im Ausland (ausserhalb EU) das sind etwa 2000 Euro im Monat.
Meine ausbildung wird in Deutschland nicht anerkannt)
Meine Taetigkeit fuer diese Firma ist elektrische elektronische projektierung und technische beschreibung der Installation Aufstellung der Elemente....Als ich dort war habe ich diese auch realisiert)
Frage
Wie Sieht meine Einkommensteuererklaerung aus? einfach eine Einnahme Ueberschussrechnunng abgeben?
wie werde ich in Deutschland benannt Freiemitarbeiter, selbstaendig?
Was kann ich an die Krankenkasse einreichen fuer die Bewertung der Einkuenfte?

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehört auch die Tätigkeit der Ingenieure. Sie sagen aber das das hier in Deutschland nicht anerkannt ist. Dann werden Sie wahrscheinlich als ein gewöhnlicher Gewerbetreibender behandelt. Insoweit müssen Sie auch Gewerbesteuer entrichten.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.

Auch eine Einnahmeüberschussrechnung würde ausreichen, wenn Sie zB keine GmbH betreiben. § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG lautet wie folgt: " Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen." Wenn Sie einen großen Umsatz haben, können Sie auch verpflichtet werden, Ihre Geschäftsvorgänge zu bilanzieren.

Sie sind auch ein Selbständiger, wenn Sie z.B. mehrere Auftraggeber haben oder keine feste Arbeitszeiten haben oder keine Arbeitsweisungen von einer anderen Person erhalten. Das sind Sie sehr wahrscheinlich.

Wenn Sie die 2000 € von Deutschland aus verdient haben, bzw. Ihre Betriebsstätte nur in Deutsschland ist, dann müssen Sie das Geld auch hier versteuern, wobei es im Einzelnen darauf kommen kann, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land, in dem Sie das Geld erwirtschaftet haben, existiert.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, würde ausreichen, dass Sie der Krankenkasse die Einnahmeüberschussrechnung vorlegen.

MIt freundlichen Grüßen


Edin Koca
Rechtsanwalt

www.edinkoca.com
info@edinkoca.com
Taunusstraße 43
60329 Fra

Bewertung des Fragestellers 16. September 2011 | 13:35

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Stellungnahme vom Anwalt:

Alle Fragen sind beantwortet.