Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1.
Steuerlich werden Sie den Online Shop nur dann aus Deutschland heraus betreiben können, wenn dieser dort betrieben wird.
Da Sie über ihren Shop nur digitale Produkte vertreiben, diese bei sich in Spanien herstellen werden, wird man nicht davon ausgehen können, dass Sie in Deutschland ein Lager, einen Sitz, oder sonst eine irgendwie geartete Geschäftstätigkeit entfalten werden.
Somit gibt es keine steuerlichen Anknüpfungspunkte für Sie in Deutschland.
2.
Eine ladungsfähige Geschäftsadresse ist mehr als ein Briefkasten, die man mittlerweile überall im Internet mieten kann.
Insbesondere dann, wenn die Post dort erfasst wird, gescannt wird, und Ihnen dann zur VerFügung gestellt wird, wird man nicht von einer Geschäftsadresse ausgehen können.
Denn an diesem Ort entfalten Sie wieder eine Geschäfstätigkeit, noch sind Sie dort anzutreffen, könnten dort Klagen entgegennehmen, oder gegen Sie vollstreckt werden.
Sie sollten an der Adresse also tatsächlich auch eine Art Büro haben, welche Sie im besten Falle zumindestens teilweise nutzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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