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Steuerliche Auswirkungen für Einräumung eines Wohnrechtes

| 30. März 2009 12:11 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

vor drei Jahren habe ich meinem Sohn rd. 80.000 Euro zum Kauf einer Eigentumswohnung geschenkt. Kaufpreis der Wohnung 85.000 Euro.

Die Wohnung wird allein von meiner, getrennt von mir lebenden Ehefrau bewohnt (Alter: 58 Jahre); sie ist die Mutter unseres gemeinsamen Sohnes.

Nun möchte sie ein lebenslanges Wohnrecht für die Wohnung. Der Mietwert beträgt rd. 5.000 Euro pro Jahr.

Frage:
Besteht ein Risiko, dass hier Schenkungssteuer fällig wird?





30. März 2009 | 14:04

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
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Sehr geehrter Ratsuchender!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und des von Ihnen gewählten Einsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.

Die Bestellung eines Wohnrechtes stellt die Zuwendung einer Schenkung unter Lebenden dar gem. § 7 I Nr. 1 Erbschaftssteuergesetz.

Damit würde hier eine Schenkungssteuer anfallen.
Die Schenkung wäre gem. § 30 I, II ErbStG innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis durch Erwerber und Schenker anzuzeigen.
Bei erfolgter notarieller Beurkundung des Wohnrechts ist dies als Anzeige der Schenkung ausreichend.


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 1. April 2009 | 18:34

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