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Steuerklassen nach Eheschließung

24. Juni 2007 13:20 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


14:51

Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige keine komplizierte Rechtsberatung, sondern lediglich Informationen zur Vorgehensweise bezüglich unserer Eheschließung Mitte Juni im Hinblick auf unsere Steuerklassen:

Wir sind beide Beamte (A13Z) und beziehen somit fast dasselbe Einkommen. Lt. der von mir recherchierten Informationen wäre hier die Steuerklasse IV/IV sinnvoll. Das zuständige Landesamt für Besoldung haben wir beide bereits über die Eheschließung informiert; meine Lohnsteuerkarte (Klasse 1) wurde mir hierauf kommentarlos zurückgesendet.

Daher möchte ich in Erfahrung bringen, wie die weitere Vorgehensweise ist (Muss ich auf der Karte die Steuerklasse ändern lassen> wenn ja, wo? Einwohnermeldeamt, Finanzamt?/ werden die Bezüge nach Änderung der Steuerklassen bereits im Jahr 2007 nach den neu eingetragenen Klassen versteuert?).
Desweiteren heißt es oft, dass Heiraten finanzelle bzw. steuerliche Vorteile bringt. Können wir nun mit weniger zu zahlenden Steuern rechnen oder bleibt es beim Alten, bis auf einen hälftigen Familienzuschlag von ca. 50,- EUR p.P.?

Sie merken ... Alltagsfragen, die sich für uns erst nach der Heirat stellen.

MfG

24. Juni 2007 | 14:21

Antwort

von


(448)
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18225 Kühlungsborn
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Sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Fragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen. Aufgrund Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes darf ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:

Nach der Eheschließung kann man und sollte man die Änderung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte bei der zuständigen Gemeinde (Bürgeramt, oder Einwohnermeldeamt) beantragen. Anschließend ist die Lohnsteuerkaerte wieder dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

Die Steuerklasse ändert sich erst ab dem Hochzeitstermin, nicht rückwirkend für das ganze Jahr. Den steuerlichen Vorteil für das gesamte Jahr können Sie jedoch über die Einkommensteuererklärung erhalten.

Ab dem Tag der Eheschließung können Sie dann auch wählen, ob Sie die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV möchten. Dieser Antrag kann jedoch nur bis zum 30.11. des laufenden Jahres gestellt werden.

Die Steuerklasse III ist dann günstig, wenn nur einer der beiden Partner Arbeitslohn oder Gehalt bezieht oder ein Partner ein deutlich geringeres Einkommen hat. Dann sollte der Partner mit dem höheren Gehalt, die Steuerklasse III, der andere Partner die Steuerklasse V wählen.

Steuerklasse IV wird empfohlen, wenn beide Partner ungefähr das gleiche Einkommen haben, was Sie ja auch bereits in Erwägung gezogen haben.

Sie können auch weitere Informationen aus den sog. Lohnsteuertabellen ersehen, wodie einzelnen Steuersätze aufbereitet sind oder auch beim Finanzamt nachfragen.

Gerne stehe auch ich Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.rechtsbuero24.de


Rechtsanwalt Christian Joachim

Rückfrage vom Fragesteller 24. Juni 2007 | 14:39

Sehr geehrter Herr Joachim,
1. ist es richtig, dass der Abtrag auf Steuerklassenkombination auch beim Bürgeramt im Rahmen der Änderung der Steuerklasse geändert wird?
2. Desweiteren heißt es oft, dass Heiraten finanzelle bzw. steuerliche Vorteile bringt. Können wir nun mit weniger zu zahlenden Steuern rechnen oder bleibt es beim Alten, bis auf einen hälftigen Familienzuschlag von ca. 50,- EUR p.P.? Konkrete Hinweise oder zumindest Links mit für Laien lesbare Tabellen wären hilfreich!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Juni 2007 | 14:51

Sehr geehrter Fragesteller,

die Änderung, die ja auch die Kombination der Steuerklassen beinhaltet, wird beim zuständigen Einwohnermeldemamt/Bürgeramt vorgenommen.

Die Steuervorteile sind stark von Ihrem Einkommen und Ihren wirtschafltichen Lebensverhältnissen abhängig. Gutverdiener, die alleine, sehr viel versteuern mussten, erlangen durch die Heirat grds. einen geringen Einkommenssteuersatz.

In Ihrem Fall würde wahrscheinlich die Kombination IV/IV wenig bingen, da die Steuerklasse IV der Steuerklasse I (der Ledigen entspricht´), große Vorteile ergeben sich grds. nur bei einer hohen Divergenz der Einkommen der Ehepartner. Möglicherweise bestehen bei Ihnen jedoch weitere Einsparungsmöglichkeiten im Rahmen der Steuererklärung, da durch die Ehe dort zusätzliche Freibeträge und Absetzungsmöglichekeiten entstehen.

Ich hoffe, auch Ihre Nachfrage hilfreich beantwortet zu habn und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntag.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

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