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Steuerklassen bei 2 Teilzeitbeschäftigungen

14. Dezember 2016 13:54 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Hallo
Ich würde gerne meinen jetzigen Vollzeitjob auf 25% reduzieren und mir noch eine andere Stelle die mir angeboten wurde annehmen
Auf welche Stelle fällt welche Steuerklasse und muss dieser von den Arbeitgebern genehmigt werden
Danke

16. Dezember 2016 | 11:10

Antwort

von


(21)
Sonnengasse 7
66482 Zweibrücken
Tel: 06332 8999 135
Web: https://www.ra-weichel.de
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer rechtlichen Ersteinschätzung wie folgt beantworten:

Steuerklassen:
Die Steuerklasse 6 ist die Steuerklasse, die für Nebentätigkeiten zu wählen ist. Sie hat von allen Steuerklassen die höchsten Abzüge. Es gibt insoweit weder einen Grundfreibetrag noch einen Kinderfreibetrag.

Soweit Sie Ihren Vollzeitjob auf 25% reduzieren und dieser dann nur noch in Gestalt einer Nebentätigkeit ausgeübt wird, sollte für diesen die Steuerklasse 6 gewählt werden.

Teilen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber mit, dass diese Beschäftigung nunmehr Ihre Haupttätigkeit darstellt. Sie werden dann beim Erstellen der Lohnabrechnung automatisch in Steuerklasse 1 eingeordnet!

Eine Genehmigung seitens des Arbeitgeber ist nicht erforderlich. Jedoch ist es in arbeitsrechtlicher Hinsicht möglich, dass Sie sich vor Ausübung einer weiteren Tätigkeit eine Genehmigung vom Arbeitgeber einholen müssen. Insoweit sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag überprüfen, da derartige Klauseln fast immer enthalten sind.

Ich hoffe Ihnen einen verständlichen Überblick verschafft zu haben!

Danke für das entgegengebrachte Vertrauen.

Freundliche Grüße
Weichel
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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