Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es reicht aus, wenn Sie mindestens ein Kind zu versorgen zu haben, welches in Ihrem Haushalt wohnt und für welches Sie Kindergeld erhalten, um in die Steuerklasse 2 eingestuft zu werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt