Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es reicht aus, wenn Sie mindestens ein Kind zu versorgen zu haben, welches in Ihrem Haushalt wohnt und für welches Sie Kindergeld erhalten, um in die Steuerklasse 2 eingestuft zu werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 03.07.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Das heisst, dass zur Begründung für die Rückstufung in Steuerklasse 1 mein Sohn gar nicht relevant sein darf ?
Ja, es reicht aus, wenn eines der beiden Kinder in Ihrem Haushalt wohnt.
Ich sehe aber gerne nochmals in den einschlägigen Kommentaren nach, ob die Finanzverwaltung dies anders sieht und würde Sie entsprechend benachrichtigen.