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Steuerkarte

17. August 2010 10:32 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe gekündigt zum 31.08.2010. Ich habe von meinem Arbeitgeber meine Steuerkarte verlangt, auch ausgehändigt bekommen da ich meine Kinderfreibeträge auf meinem Partner umschreiben lassen will. Da ich dies aber erst am 30 oder 31.08.10 schaffe umschreiben zu lassen, muss ich da meine Steuerkarte am selben Tag noch zum alten Arbeitgeber schicken oder kann ich die gleich an der neuen Arbeitsstelle abgeben, eigentlich reicht doch eine Kopie für den alten Arbeitgeber?

Ic

17. August 2010 | 11:04

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


die Kinderfreibeträge wirken sich auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird auf der Lohnsteuerkarte die Zahl der Kinderfreibeträge bescheinigt.

Da nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung zum Änderungszeitpunkt noch das Beschäftigungsverhältnis beim alten Arbeitgeber besteht, ist diesem auch - so umständlich dises auch ist - ansich das Original der Steuerkarte noch zu überreichen.

Aber hier sollten Sie wirklich nochmals mit dem alten Arbeitgeber sprechen; sollte dieser die Gehaltsabrechnung schon fertiggestellt haben, kann es durchaus sein, dass er sich mit einer Kopie begnügen wird. Will er aber das Original haben, müssten Sie dann das Original ihm zukommen lassen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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