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Steuerhinterziehungen-Unterhalt

31. Juli 2018 11:49 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Mann und ich haben uns im Mai 2017 getrennt.
Ende 2017 hat mein Mann, der selbstständig ist, die Steuererklärung 2015/2016 abgegeben. Diese ist nicht richtig.
Hier wurde bei der Inventur und bei der 1% Regelung manipuliert, um sich arm zu rechnen und Unterhalt zu sparen.
Wenn ich nun meinen Mann beim Finanzamt anzeige , verliere ich dann meinen momentanen Unterhaltsanspruch?
Die Manipulationen sind keinesfalls eheüblich.
Was kann passieren, wenn ich alles zur Anzeige bringe?
Gibt es auch Auswirkungen auf den Zugewinn?

31. Juli 2018 | 12:27

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Erstattung einer Strafanzeige führt nicht automatisch zu einer Verwirkung von Unterhaltsansprüchen. Ihnen müsste dann schon eine besondere Schädigungsabsicht nachgewiesen werden. Insofern steht Ihnen die Möglichkeit grundsätzlich offen, einen solchen Schritt zu gehen.

Allerdings halte ich dies in Anbetracht der wohl anstehenden Auseinandersetzung um Unterhalt nicht für empfehlenswert oder zielführend.

Weder die Steuererklärung noch der Jahresabschluss des Unternehmens müssen für die Unterhaltsberechnung maßgeblich sein. In der Praxis der Unterhaltsverfahren tritt das Problem der zutreffenden Ermittlung des Einkommens eines selbständigen Unterhaltsschuldners häufig auf. Natürlich wird dann zunächst für die zurückliegenden 3 Jahre auch auf die Jahresabschlüsse abgestellt. Können Sie oder Ihr Rechtsanwalt allerdings Zweifel an der Richtigkeit der Abschlüsse oder unverhältnismäßige Kosten oder Abschreibungen darlegen, so wird das Gericht das Einkommen unabhängig von dem Ergebnis des Abschlusses - erforderlichenfalls durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - feststellen.

Für den Zugewinnausgleich können sich Auswirkungen bei der Bewertung des Unternehmens ergeben, da der Wert ja auch als Vermögenswert zum Stichtag ( Zustellung des Scheidungsantrages ) festgestellt und in die Vermögensbilanz Ihres Ehemannes eingestellt werden muss. Der Wert des Unternehmens wird wiederum von der Ertragslage beeinflusst. Auch insofern gelten aber die obigen Ausführungen, so dass es für Sie wichtiger als eine Strafanzeige ist, die Ungereimtheiten der Steuererklärung / der Jahresabschlüsse im familiengerichtlichen Verfahren aufzudecken.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

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