Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Erstattung einer Strafanzeige führt nicht automatisch zu einer Verwirkung von Unterhaltsansprüchen. Ihnen müsste dann schon eine besondere Schädigungsabsicht nachgewiesen werden. Insofern steht Ihnen die Möglichkeit grundsätzlich offen, einen solchen Schritt zu gehen.
Allerdings halte ich dies in Anbetracht der wohl anstehenden Auseinandersetzung um Unterhalt nicht für empfehlenswert oder zielführend.
Weder die Steuererklärung noch der Jahresabschluss des Unternehmens müssen für die Unterhaltsberechnung maßgeblich sein. In der Praxis der Unterhaltsverfahren tritt das Problem der zutreffenden Ermittlung des Einkommens eines selbständigen Unterhaltsschuldners häufig auf. Natürlich wird dann zunächst für die zurückliegenden 3 Jahre auch auf die Jahresabschlüsse abgestellt. Können Sie oder Ihr Rechtsanwalt allerdings Zweifel an der Richtigkeit der Abschlüsse oder unverhältnismäßige Kosten oder Abschreibungen darlegen, so wird das Gericht das Einkommen unabhängig von dem Ergebnis des Abschlusses - erforderlichenfalls durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - feststellen.
Für den Zugewinnausgleich können sich Auswirkungen bei der Bewertung des Unternehmens ergeben, da der Wert ja auch als Vermögenswert zum Stichtag ( Zustellung des Scheidungsantrages ) festgestellt und in die Vermögensbilanz Ihres Ehemannes eingestellt werden muss. Der Wert des Unternehmens wird wiederum von der Ertragslage beeinflusst. Auch insofern gelten aber die obigen Ausführungen, so dass es für Sie wichtiger als eine Strafanzeige ist, die Ungereimtheiten der Steuererklärung / der Jahresabschlüsse im familiengerichtlichen Verfahren aufzudecken.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
31. Juli 2018
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12:27
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Fachanwalt für Familienrecht