Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Vorab ist folgendes zu sagen: Grundsätzlich ist Ihre Ansicht richtig, dass Gewinne aus Glücksspielen steuerfrei sind. Um eine abschließende Beurteilung abgeben zu können, müssten aber die Teilnahmebedingungen für die Gratisverlosung geprüft werden und eruiert werden, was Sie im Rahmen der Gratisverlosung tun mussten, um den Gewinn zu erhalten. Gratisverlosung bedeutet per se nur, dass die Teilnahme an der Verlosung kostenlos ist. Die Teilnahmebedingungen können Sie gerne an meine E-Mailadresse senden: info@kanzlei-hermes.com
Eine Prüfung kann dann im Rahmen einer normalen Beauftragung erfolgen.
Gewinne aus Verlosungen fallen nicht unter eine der sieben Einkunftsarten in § 2 EStG
und sind deshalb steuerfrei.
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn Sie aufgrund Ihrer individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, also kurz irgendeine "Leistung" erbracht haben, um diesen Verlosung zu gewinnen und zb regelmäßig an solchen Gewinnspielen teilnehmen. So hat zB das FG Köln kürzlich entschieden, dass auch die Gewinne aus einem Pokerspiel zu besteuern sind. Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.
Der Sachverhalt:
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt