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Steuererklärung - Spendenbescheid

21. Oktober 2024 11:00 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


15:16

Hallo, sehr geehrte Expert*innen,

ich habe eine Spende im Jahre 2023 für 4.000 Euro an die "Tafel" getätigt und finde den Spendenbescheid für die Steuererklärung 2023 leider nicht mehr, nur der Überweisungsträger für die Bank ist noch vorhanden.

Die "Tafel" mit der Bitte um Neuausstellung der Bescheinigung angesprochen, hat mir gesagt, dass dieser neu ausgestellt und zugesendet werden sollte, sodass ich diesen dann für die Steuererklärung 2023 nutzen könnte.

Dies blieb allerdings nun seit 3 Wochen ohne Ergebnis, währenddessen das Finanzamt Druck macht die Steuererklärung abzugeben (diverse Schreiben "Strafzahlung" etc. liegen bereits vor).

Kann ich die Spende auch ohne Spendenbescheid ggü. dem Finanzamt nachweisen, also sattdessen mit dem Überweisungsträger?

Danke und VG

21. Oktober 2024 | 11:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Sie können die Spende auch ohne Spendenbescheinigung in der Steuererklärung angeben. Hintergrund ist, dass die Belege nicht mehr übersendet werden müssen, da grundsätzlich nur eine Belegvorhaltepflicht besteht. Das bedeutet, Sie müssen die Belege auf Verlangen dem Finanzamt vorlegen können.

Das bedeutet für Sie praktisch, Sie können die Steuererklärung abgeben und müssen sich zugleich um die Spendenbescheinigung kümmern, da der Überweisungsbeleg nicht ausreicht.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 21. Oktober 2024 | 14:48

Danke Herr Braun,

das bedeutet im besten Fall geht das ohne Nachfrage zum Spendenbescheid seitens des Finanzamts einfach so durch oder im schlechtesten Fall wird nachgehakt, richtig?

Danke und VG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Oktober 2024 | 15:16

Sehr geehrter Fragesteller,

dies ist korrekt.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt

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