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Steuerberater haftet oder nicht?

| 25. Mai 2007 10:26 |
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Steuerrecht


Erstens, ich bin englisch muttersprachler....

In August 2003 war ich wegen ein Gehirntumor operiert, 3 monate zwangskrankgeschrieben, danach weitere 9 monaten krank (schwere depression). Habe mein Steuerberaterin beauftragt die einkommensteuervorauszahlung auf 0 runter zu schrauben - da kein einkommen. Sept 2004 arbeiten angefangen (selbständige), meine Rechnung zum Steuerberaterin geschickt zwecks MWST. Habe selbst vergessen die einkommensteuervorauszahlung weider aufzusetzen. Steuerberaterin hat mir auch nichts dazu gesagt. Ergebnis: kein Steuer 2005-2006 bezahlt. Und jetzt etwa 15,000 - 50,000 euro fällig zum Finanzamt. Nach ein Jahr krankheit/arbeitslos musste ich jeden cent einsetzen um wieder auf 0 zu kommen.
Ich finde meine Steuerberaterin hatte mir sagen sollen das die vorauszahlung weider angesetzt werden musste. Fühle meine existenz jetzt bedroht - wo soll ich als selbständiger 50,000 euro auftrieben?
Meine Steuerberaterin arbeitet bei einer Gmbh, was kann ich machen?

Sehr geehrter Herr,

im Rahmen einer Erstberatung beanworte ich Ihre Frage wie folgt:
Vorab erlaube ich mir den Hinweis, dass ich davon ausgehe, dass Ihre Steuerberaterin ein umfassendes Mandat von Ihnen erteilt bekommen hat. Da Ihre Steuerberaterin zum damaligen Zeitpunkt Ihre Einkommensteuervorauszahlungen herabgesetzt hat und Sie Ihre Rechnungen an Sie übergeben, stellt es eine Pflichtverletzung dar, dass Ihre Einkommensteuervorauszahlungen nicht wieder entsprechend nach oben angepasst hat.
Für den Ihnen entstandenen Schaden haftet die Steuerberaterin bzw. die GmbH, die eine Berufshaftpflicht für solche Fälle unterhalten müssen.
Bitte übersenden Sie mir die Unterlagen, ich werde sodann die Steuerberaterin in Regress nehmen.
Wir sind diesseits auf solche Fälle spezialisiert.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.

Mit besten Grüßen
RA Hermes

www.kanzlei-hermes.com

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