Sehr geehrter Fragesteller,
gerne möchte ich Ihre Fragen auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Frage 1: Welchen Wert hat ihr Wohnrecht? Meine Oma ist im Dezember 2019 87 Jahre alt geworden.
Das Wohnrecht ist nach dem Bewertungsgesetz zu bewerten. Gemäß § 14 BewG
wird der von Ihnen genannte Jahreswert mit einem statistischen Wert multipliziert, der sich gemäß der amtlichen Sterbetafel an der zu erwartenden Lebenserwartung orientiert.
Bei einer 87 Jahre alten weiblichen Person beträgt dieser Wert aktuell 4,773, sodass das Wohnrecht einen Wert von 37.802,16 EUR hat.
Frage 2: wie wird das ganze steuerlich betrachtet? Der Freibetrag Mutter zur Tochter beträgt ja in diesem Fall 400.000€. Es bräuchte also keine Schenkungssteuer bezahlt werden. Richtig?
Ja, der Freibetrag ist richtig. Ob letztlich Schenkungssteuer zu zahlen ist, hängt davon ab, ob der Freibetrag in den letzten 10 Jahren durch anderweite Schenkungen möglicherweise aufgebraucht wurde. Wenn nicht, würde hier keine Schenkungssteuer anfallen.
Frage 3: Muss auf das Wohnrecht meiner Oma Steuern bezahlt werden? Wenn ja wer und mit welcher Höhe ist hier zu rechnen? Welche Freibeträge gibt es hier.
Nein, das Wohnrecht mindert lediglich den Wert der Schenkung.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt
18.03.2020
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21:54
Antwort
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