Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
zu 1.)
Dies ist korrekt, wenn Sie im Jahr der Veräußerung und in den beiden davorliegenden Jahren das Haus selbst genutzt haben, ist die Veräußerung steuerfrei.
zu 2.)
Da es sich hier um die 2. Veräußerung einer Immobilie handelt, wird das FA nur aufgrund der Anzahl noch keinen gewerblichen Grundstückshandel annehmen.
zu 3.)
Wenn Sie eine weitere Immobilie veräußern, wird das FA diese beiden Verkäufe grundsätzlich nicht für die Bestimmung der 3-Objekt-Grenze hinzurechnen. Zwar beträgt der Abstand zwischen Veräußerung und Erwerb weniger als 5 Jahre, Sie haben die Objekte aber selbst genutzt.
Dennoch empfehle ich vor einem eventuellem Verkauf einer dritten Immobilie eine verbindliche Auskunft einzuholen, wenn Sie sich im Nachgang mit dem FA streiten müssen, wird dieser Streit wesentlich teurer als die verbindliche Auskunft.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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