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Steinbank auf Gemeinschaftseigentum

21. März 2012 23:19 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Hallo,

unsere Nachbarn haben auf der gemeinschaftlichen Rasenfläche zwei schwere Steinbänke und einen dazu passenden Tisch aufgestellt (ohne Genehmigung). Da dies bemängelt wurde, haben sie nun einen Antrag gestellt für die Eigentümerversammlung. Die Sachen sollen auch nicht zur allseitigen Nutzung dort stehen, sondern nur für bestimmte Eigentümer.

Muss die Annahme einstimmig sein? (die Aufstellung schränkt die Miteigentümer natürlich in der Nutzung ein).
Könnte man uns zum Beispiel verweigern, auch eine Bank aufzustellen? Federball spielen geht dann natürlich nicht mehr.

22. März 2012 | 04:54

Antwort

von


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Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Da Bänke und Tisch fest montiert worden sind, handelt es sich um eine bauliche Änderung der Gemeinschaftsfläche, die zudem über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht, und die damit gemäß § 22 Abs. 1 WEG einstimmig beschlossen werden muss.

Ein bloßer Mehrheitsbeschluss nach § 22 Abs. 2 WEG kommt m.E. deswegen nicht in Betracht, weil es sich nicht um eine dort erwähnte Modernisierungsmaßnahme handelt und weil durch die Aufstellung zur Nutzung durch einige Eigentümer die Rechte anderer Eigentümer beeinträchtigt werden (kein Federballspielen etc).


Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 22. März 2012 | 13:26

Hallo,
dankeschön für die schnelle Antwort. Ich muss aber nochmal nachhaken.
Die Steingarnitur ist nicht festbetoniert oder festgeschraubt, jedoch so schwer, daß man sie nicht mal eben wegrücken kann. Sie nimmt auch eine Fläche von ca. 3 x 3 Metern in Anspruch und steht eben so, daß Federballspielen nicht einfach möglich ist.
Sie steht weiterhin auch so, daß man uns, wenn man dort sitzt, auf die Terrasse (Sondernutzungsfläche) schauen kann, was sonst nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. März 2012 | 13:50

Wenn es sich um eine transportable Anlage handelt, liegt keine bauliche Veränderung vor. Dann sollte sie eben zwecks Federballspielens an die Seite geräumt werden.

Dass im Garten Sitzmöglichkeiten sind, von denen aus Ihre Terrasse einsehbar ist, müssen Sie hinnehmen. Das wäre ja auch der Fall bei einem leichten Campingstuhl.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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