Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
solange Ihr Freund noch keinen Insolvenzantrag gestellt hat, kann er über sein Eigentum verfügen und das Haus bzw. seinen Anteil daran an Sie übertragen. Theoretisch kann der spätere Insolvenzverwalter eine solche Übertragung nur dann rückgängig machen, wenn der Insolvenzantrag weniger als 3 Monate nach der Übertragung gestellt wird, siehe § 130 Insolvenzordnung.
Zitat:§ 130 - Kongruente Deckung
(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,
1. wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist, wenn zur Zeit der Handlung der Schuldner zahlungsunfähig war und wenn der Gläubiger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte oder
2. wenn sie nach dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und wenn der Gläubiger zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte.
2Dies gilt nicht, soweit die Rechtshandlung auf einer Sicherungsvereinbarung beruht, die die Verpflichtung enthält, eine Finanzsicherheit, eine andere oder eine zusätzliche Finanzsicherheit im Sinne des § 1 Abs. 17 des Kreditwesengesetzes zu bestellen, um das in der Sicherungsvereinbarung festgelegte Verhältnis zwischen dem Wert der gesicherten Verbindlichkeiten und dem Wert der geleisteten Sicherheiten wiederherzustellen (Margensicherheit).
(2) Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder des Eröffnungsantrags steht die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag schließen lassen.
(3) Gegenüber einer Person, die dem Schuldner zur Zeit der Handlung nahestand (§ 138), wird vermutet, daß sie die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte.
Danach müsste schon ein Nachteil zur Lasten der Insolvenzmasse entstanden sein, z.B. wenn er seinen Anteil unter Wert verkaufen würde. Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich aber davon aus, dass dies nicht der Fall ist, sondern bestenfalls ein Verkauf den Kredit abdecken würde bzw. der Kredit den Wert des Hauses übersteigt.
Wenn also die Bank dem Ganzen zustimmt wäre es möglich, dass Ihr Freund aus der Haftung entlassen wird und dafür die Immobilie ganz auf Sie überschrieben wird. Bei dem Insolvenzantrag muss dann eben noch 3 Monate gewartet werden, bevor dieser gestellt wird.
Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke