Stadtwerke verweigern Wiederbelieferung trotz Ausgleich aller Forderungen
6. Juli 2011 16:21
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Hallo,
die Stadtwerke haben mir nun schon zum zweiten Mal den Termin zur Entsperrung meiner Gasanlage platzen lassen.
Aber mal von Anfang an, am 24.05. wurde in meiner Wohnung der Gaszähler ausgebaut, offene Forderungen 130,- Euro zuzüglich 22 Euro Nachinkasso (laut Sperrandrohung). Ich hatte am 16.05. schon einmal 42 Euro überwiesen, da ich zum Zeitpunkt nicht mehr hatte. Auf dem Sperrauftrag den mir der gute mann von den Stadtwerken aushändigte, stand dann eine Summe von knapp 236 Euro inkl. Sperrkosten, meine 42 Euro waren da noch nicht berücksichtigt. Am 30.05. hatte ich dann die restlichen 194 Euro überwiesen und den Einzahlungsbeleg zu en Stadtwerken gefaxt, der aber angeblich nicht angekommen wäre. Also habe ich das ganze der frau mit der ich telefonierte noch einmal zukommen lassen. Die meinte dann wiederum zu mit das noch 22 Euro mahngebühren offen wären, die ich dann ebenfalls noch überwies. Die 42 Euro waren zwischenzeitlich verbucht und soweit alles in Ordnung. Am .darauffolgenden Tag habe ich an der Kasse der Stadtwerke noch knapp 100 Euro für die Entsperrkosten in bar bezahlt, da das geld erst bei denen auf dem Konto sein muss, bevor man irgendwas weiteres unternimmt. Ich habe dann in der Zwischenzeit einen Termin mit einem Gasklempner verinbart, wegen der Dichtigkeitsüberprüfung, dieser wäre am am 14.06. gewesen. Am 10.06. erhielt ich dann eine Endabrechnung erhalten in der nochmals 239 Euro gefordert wurden. Zahldatum der 17.06.
Am 14.06. habe ich nun vergebens auf den Klempner gewartet, ein Anruf bei ihm brachte die Gewissheit, das er nicht kommen würden, da die Stadtwerke den Termin abgesagt haben, da noch eine Rechnung offen wäre. Ein Anruf bei den Sdadtwerken brachte dann das Ergebnis, das wohl noch aus einer früheren Verbarauchstelle 120 Euro offen sind, aus einer Endabrecchung, die mit aber nicht zuging. Auf meine Frage, warum man dann diesen Betrag nicht gleich mit eingefordert hat, kam nur die Antwort "Das weiß ich auch nicht, warum der Kollege das nicht gleich mit daraufgeschrieben hat" Den eigentlichen Betrag der auf dem Sperrauftrag stand zuzüglich der Entsperrkosten waren bereits alles bezahlt, und die neue Rechnung laut Stadtwerke erst zum 17-06. fällig.
Bin dann letztendlich zum Rechtspfleger gegangen, wegen einer Einstweilgen Verfügung, eine Woche später hatte ich dann einen Termin vor Gericht, die Stadtwerke bestritten unwissentlich das ich das Gas zur Warmwasserbereitung brauche und 2 Kinder im Alter von 2 und 13 jahre im haushalt leben. Und die Richterin die den Fall verhandlete sah meine Situation nicht als Notsituation an und um mir weitere Kosten zu ersparen habe ich den Antrag zurückgezogen.
War dann letztendlich auf dem Sozialamt und habe ein zinslosen Darlehen beantragt, weöches auch bewillgt wurde und ich im gleichen Atemszug eine Abtretungserklärung für die Gasabschläge unterschrieben habe.
Das ganze ging vorigen Montag über die Bühne, der Sachbearbeiter vom Sozialmt teilte mir am Dienstag mit, das er alles zu den Stadtwerken gefaxt hat und das Gas in den nächsten Tagen wieder gehen sollte.
Habe dann abermals einen Termin mit einem Klempner vereinbart, dieser wäre heute gewesen.
Nunja ich wartete mal wieder vergebens, ein Anruf bei der firma brachte die gewissheit die Stadtwerke hatten den Termin mal wieder abgesagt. Mit der begründung ich liefe nun als neukunde und müsste mich komplett neu anmelden.
Eine Kündigung habe ich nie bekommen und auch der Mitarbeiter der vor gericht anwesend war, meinte sobald alles gezahlt wäre, würde die Gasversorgung wieder hergestellt. Es fiel kein Wort darüber, das ich mich komplett neu anmelden müsste,
Nur der Hinweis, das ich noch die Kosten der Dichtigkeitsprüfung zu tragen hätte, aber dies war mir schon vorher klar.
Zudem habe ich ja auch die Entsperrkosten von knapp 100 Euro bezahlt.
Bekomme ich die dann wieder wenn ein neuer Vertrag zu stande kommt?
Meinen Strom beziehe ich im übrigen vom gleichen Anbieter und laufe bei Gas sowohl auch beim Strom unter der selben Kundenumer, dies erwähnte der MA von den SW vor Gericht gegenüber der Richterin.
Wie schnell kann ich auf die Wiederbelieferung bestehen, der abschlag für den laufenden Monat ist auch schon gezahlt.
Und so langsam bin ich es leid, ständig mit dem Wasserkocher Wasser zu erwäremn nur um meiner 2 jährige Tocher baden bzw. waschen zu können, kaltes Wasser halte ich bei solch kleinen Kindern wohl eher für unzumutbar.