Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Adoption eines erwachsenen Stiefkindes hat staatsangehörigkeitsrechtlich leider keine Auswirkungen. Ihre Stiefkinder würden mit der Adoption also nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Sie müssten sie unter denselben Voraussetzungen erwerben wie jeder andere Ausländer auch.
Ausländer, die von einer Deutschen als Erwachsene adoptiert wurden, haben auch aufenthaltsrechtlich keinerlei Vorteile. Sie werden behandelt wie andere Ausländer ohne deutsche Elternteile.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonNotar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
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Fachanwalt für Verwaltungsrecht