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Staatsbuergerschaft fuer meine drei erwachsenen Stiefkinder nach der Adoption?

12. Mai 2020 17:39 |
Preis: 53,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Die Adoption eines erwachsenen Ausländers durch einen deutschen Staatsangehörigen hat keinerlei aufenthalts- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorteile für den Adoptierten.

Ich bin gerade dabei, meine drei erwachsenen Stiefkinder, die Kinder meines Mann, voll zu adoptieren. Sie sind alle Suedafrikaner und wuerden spaeter unter Umstaenden gerne in Deutschland studieren und arbeiten. Wir leben bereits jetzt schon harmonisch als Familie zusammen, teilweise in Suedafrika, teilweise in Deutschland, bisher immer nur mit kurzfristigen Besuchervisa.
Meine Frage: Wie ist die rechtliche Stellung der Kinder nach der Adoption? Erhalten sie laengere Studien-und Aufenthaltsgenehmigungen - und irgendwann die Staatsbuergerschaft?
Vielen Dank !

12. Mai 2020 | 18:17

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Adoption eines erwachsenen Stiefkindes hat staatsangehörigkeitsrechtlich leider keine Auswirkungen. Ihre Stiefkinder würden mit der Adoption also nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Sie müssten sie unter denselben Voraussetzungen erwerben wie jeder andere Ausländer auch.

Ausländer, die von einer Deutschen als Erwachsene adoptiert wurden, haben auch aufenthaltsrechtlich keinerlei Vorteile. Sie werden behandelt wie andere Ausländer ohne deutsche Elternteile.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

ANTWORT VON

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