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Aufenthaltserlaubnis US Amerikaner

| 8. Oktober 2018 13:28 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Wie kann mein US-amerikanischer Freund eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen, wenn wir noch nicht verheiratet sind, aber eine spätere Heirat planen?

Als US-Bürger kann Ihr Freund visumsfrei für 90 Tage nach Deutschland einreisen. Innerhalb dieser Zeit muss er einen Aufenthaltstitel beantragen, um legal in Deutschland bleiben zu können. Da eine Heirat noch nicht unmittelbar geplant ist, hängt die Erteilung eines Aufenthaltstitels von den Umständen des Einzelfalls ab.

Hallo.

Im nächsten Jahr kommt mein Freund nach Deutschland und will für immer bleiben. Er ist in den Staaten bereits berentet und finanziell unabhängig. Noch kann er die deutsche Sprache nicht.

Ich bewohne mein eigenes Haus, bin noch berufstätig sein und finanziell auch unabhängig.

Wir haben vor zu heiraten... Aber ich will mir Zeit lassen damit und nicht unter Druck geraten, weil er sonst vlt zurück müsste.

Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis, was müssen wir machen? Welche, befristet oder unbefristet?
Wo muss was beantragt werden?
Was gilt es zu beachten?

10. Oktober 2018 | 11:41

Antwort

von


(1656)
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 70728-16
Web: https://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn derzeit noch kein bestimmter Aufenthaltszweck (eheliche Lebensgemeinschaft) vorliegt, kann der Aufenthalt Ihres Freundes in Deutschland nur besuchsweise erfolgen. Ein Visum wird für Staatsbürger der Vereinigten Staaten nicht verlangt. Allerdings muss dann grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen nach Einreise ein Aufenthaltstitel beantragt werden, der zum weiteren Aufenthalt in Deutschland berechtigt, oder es wird eine Verlängerung des Aufenthalts. In der Zeit werden Sie wahrscheinlich noch nicht zu dem Entschluss gekommen sein, zu heiraten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 15. Oktober 2018 | 19:47

Hallo,
sie schreiben, dass die Aufenthaltstitel befristet sind.
Sie schreiben nicht, wielange diese Befristung sein kann.
Ist das immer gleich? Wie lange?
Oder hängt es von besonderen Voraussetzungen ab? Von welchen?
Danke für die ergänzende Info und
MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Oktober 2018 | 21:46

Gemäß dem Gesetz kommt es auf den jeweiligen Aufenthaltszweck an. Die Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis kann aber auch nachträglich verkürzt werden, wenn der Aufenthaltszweck zwischenzeitlich weggefallen ist. Es kommt also maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalles an.

Ergänzung vom Anwalt 10. Oktober 2018 | 12:03

Die Verlängerung des Kurzaufenthalts kann um weitere 90 Tage erfolgen.

Ihr Freund kann mit einem gültigen Reisepass einreisen.

Um weiter Zeit zu gewinnen, schlage ich vor, dass Ihr Freund später dann einen Sprachkurs beginnt und vorher die zugehörige Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG beantragt. Und danach kann man wiederum weiterschauen. Also: 90 Tage Kurzaufenthalt, Verlängerung um 90 Tage, Sprachkurs, ...

Der Aufenthaltstitel (Verlängerung Kurzaufenthalt, Sprachkurs etc.) muss jeweils bei der zuständigen Ausländerbehörde (Wohnort) im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beantragt werden. Die Aufenthaltstitel werden zunächst befristet sein.

Nachfragen beantworte ich gerne.

Bewertung des Fragestellers 17. Oktober 2018 | 08:42

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Ich kamn mit der Info des RA weitermachen.
Ich weiß wohin ich mich nun wenden muss.
Im evtl Bedarfsfall würde ich mich direkt an den RA wenden.
MfG

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 17. Oktober 2018
5/5,0

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MfG


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