Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider steht Ihnen kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, so dass Sie an die Mindestvertragslaufzeit gebunden sind. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn Ihr Sport- oder Fitnessstudiovertrag ein vertragliches Kündigungsrecht enthalten würde. Da Sie den Vertrag im Sportpark, also in den Räumlichkeiten des Vertragspartners geschlossen haben, steht Ihnen auch kein Widerrufsrecht zu.
Ich empfehle Ihnen daher direkt mit dem Sportpark in Kontakt zu treten, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Diese kann auch in einer verkürzten Laufzeit oder reduzierten Beitragszahlung liegen.
Es tut mir leid, Ihnen keine besseren Nachrichten übermitteln zu können
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Harzewski, Rechtsanwalt
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