Spesenabrechnung beim Arbeitgeber
23. Mai 2013 19:50
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Preis:
65€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Ich bin über einen Personaldienstleister bei einem größeren Maschinenbauunternehmen als Ingenieur tätig.
Im April diesen Jahres war ich für das besagte Unternehmen 4 Wochen im Ausland tätig. Die festangestellten Kollegen erhalten in so einem Fall üblicherweise Reisekostenvorschüsse für Hotel, Fahrtkosten, Lebensunterhalt vor Ort usw.
Bei mir war das nicht möglich, da nicht fest angestellt, den Reisekostenvorschuss übernahm der Personaldienstleister, bei dem ich fest angestellt bin (momentan noch in der Probezeit).
Nach der Reise reichte ich, wie üblich, alle Rechnungen (Hotel, Taxi usw.) incl. dem Pauschaltagessatz für Lebensunterhalt an den Personaldienstleister als abrechnungs-zuständigem Arbeitgeber ein.
Der Pesonaldienstleister rechnete das wiederum mit dem Kunden, dem Maschinenbauunternehmen, in 2 Tranchen ab, eine mitte April, die zweite sollte im Mai nach vollständiger Rechnungslegung folgen. Zahlungsfrist zwischen Personaldienstleister und dem Maschinenbauunternehmen, 30 Tage pro Tranchenrechnung.
Die zweite Tranche der Reisekostenabrechnung war noch nicht mal in der Abrechnung, da wollte der Personaldienstleister bereits den Reisekostenvorschuss zurück; mit dem Argument, das Maschinenbauunternehmen habe noch nicht gezahlt, wurden die Hälfte des Reisekostenvorschusses von meinem Monatsgehalt für April abgezogen !
Das Monatsgehalt wird jeweils immer zur Mitte des Folgemonats, also hier mitte Mai, ausgezahlt.
Ich stand plötzlich nur noch mit dem halben Monatsgehalt auf dem Bankkonto da !
Es kam dann noch der Hinweis vom Personaldienstleister, dass wenn die zweite Tranche von dem Maschinenbauunternehmen an den Personaldienstleister ausgezahlt wäre, bekäme ich das sofort weiter überwiesen.
Meine Frage:
Darf der Personaldienstleister das als mein Arbeitgeber überhaupt so machen ?
Darf er mein Gehaltskonto zur Zwischenfinanzierung von geschäftsbedingten Spesen in der erläuterten Art benutzen ?
Oder muss er nicht vielmehr den Reiskostenvorschuss als zwingende geschäftliche Ausgabe in Zusammenhang mit dem Reiseauftrag direkt mit dem Maschinenbauunternehmen als Auftraggeber abrechnen und mein Gehaltskonto dafür komplett außen vor lassen ?
-- Einsatz geändert am 23.05.2013 20:00:26
Eingrenzung vom Fragesteller
23. Mai 2013 | 20:07
Der "Streitwert", also der fragliche Reisekostenvorschuss beträgt 2050€, Rückzahlung über mein Gehaltskonto in 2 Monatsraten (also Mai und Juni).
Das ist jetzt erstmalig passiert und ich will mich da für evtl. weitere Fälle in der Zukunft informieren.
Was ich da an Honorarkosten für diese Onlineberatung anbieten soll, weiss ich nicht, ich habe von anwaltlichen Honorargefügen wenig bis keine Ahnung.