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Spende an UG für Appfinanzierung

8. Oktober 2020 09:47 |
Preis: 35,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Hallo,

wir besitzen eine reine UG und würden gerne unser neues Projekt (eine App) per Spenden finanzieren lassen. Wir wollen es so einfach wie möglich halten und die Spenden auf unserer eigenen Webseite via PayPal einsammeln. Dazu haben wir folgende Fragen:

1. Dürfen wir Spenden einfach annehmen ohne eine Leistung zu erbringen
2. Falls nein, wie muss das mit dem Spender aufgesetzt werden? Reicht es, wenn wir auf der entsprechenden Webseite eine Klausel dazu verfassen?
3. Und was passiert, wenn die Leistung dann nicht geleistet werden kann?
4. Was gibt es steuerlich zu beachten?

Einsatz editiert am 10.10.2020 13:56:24

10. Oktober 2020 | 18:31

Antwort

von


(332)
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
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Sehr geehrte Ratsuchende,

ein Unternehmen kann Spenden gerne entgegen nehmen. Da diese jedoch nicht gemeinnützig sind, dürfen keine Spendebescheinigungen ausgestellt werden und das Geld muss als Einnahme voll versteuert werden.

Auf die Darstellung kommt es also nicht an, wie auch nicht auf den Umstand, daß hier keine Gegenleistung erbracht wird.

Stellen Sie auf der Website einfach klar, daß Spenden Ihr Unternehmen zu fördern fähig sind, hierfür aber die Voraussetzungen einer Spendenbescheinigung nicht vorliegen und die Einnahmen als Betriebseinnahmen voll versteuert werden.

Sonst fangen Sie sich noch eine Abmahnung der Konkurrenz....

MFG
Fricke
RA


ANTWORT VON

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