Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können doppelt unbesorgt sein: Sie müssen keine sog. Spekulationssteuer zahlen, wenn Sie Ihre Immobilie jetzt verkaufen, denn erstens gilt der (ursprüngliche) Notartermin (vor 13 Jahren) als Zeitpunkt des Erwerbs - die Eintragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bleibt außer Betracht. Dass hier gar keine Umschreibung erfolgte, ist kurios, ändert aber nichts.
Und zweitens haben Sie die Wohnung in den letzten 5 Jahren selbst genutzt (also nicht vermietet), so dass § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG
(Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft) einschlägig ist:
"Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden."
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei den Verkaufsverhandlungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin
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