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Spekulationsfrist Immobilien, gewerblicher Grundstückshandel

7. Dezember 2020 17:09 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

meine Frage ist klar umrissen:

Im Kern möchte ich wissen, ob private Einkünfte aus dem Verkauf von 2 Immobilien, die weit länger als 10 Jahre vermietet wurden, bevor sie verkauft werden, auf jeden Fall immer steuerfrei sind.

Hintergrund:

- privater Vermieter
- Ich habe eine Immobilie (A), die ich von Feb. 2014 - Dez. 2018 besessen und vermietet habe,
2008 verkauft - mit entsprechender Besteuerung.
- Ich habe 2 Immobilien (B + C), die ich über 20 Jahre gehalten habe, in 2020 verkauft, eines unter
damaligem Kaufpreis (Steuerbescheid steht noch aus)
- nun plane ich in 2020 oder 2021den Verkauf einer Immobilie (D), die ich seit Juni 2016 besessen und vermietet habe.

Ich hätte dann also innerhalb von 5 Jahren 4 Objekte verkauft, von denen 2 länger als 10 Jahre vermietet wurden und bei den anderen 2 zwischen Kauf und Verkauf ca. 4,5 und 4 Jahre lagen.

Ist das (schon) gewerblicher Grundstückshandel?
Könnten die Erlöse aus den langjährig gehaltenen Immobilien B und C besteuert werden?

Mit freundlichen Grüßen,
S.A.S.

7. Dezember 2020 | 19:23

Antwort

von


(251)
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55590 Meisenheim am Glan
Tel: 01702047283
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Michael-Kraemer-__l108500.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne möchte ich Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt in Ihrem Fall nicht vor.

Zwar wurden innerhalb der letzten 5 Jahre mehr als 3 Objekte, nämlich 4, veäußert, jedoch ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob es sich auch um Objekte handelt, die mitgezählt werden müssen. Nach Rz. 2 des BMF-Schreibens vom 26.3.2004 (BStBl I 2004, 434) kommt es für die Frage der gewerblichen Betätigung wesentlich auf die Dauer der Nutzung vor der Veräußerung an. Sind bebaute Grundstücke bis zur Veräußerung während eines langen Zeitraums (mindestens zehn Jahre) durch Vermietung oder zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden und gehören die Einkünfte aus der Vermietung zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, so gehört grundsätzlich auch noch die Veräußerung der bebauten Grundstücke zur privaten Vermögensverwaltung. Das gilt auch, wenn es sich um umfangreichen Grundbesitz handelt und sämtliche Objekte in einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum an verschiedene Erwerber veräußert werden.

Die beiden Objekte Objekte, die Sie über mehr als 10 Jahre gehalten haben, sind deshalb der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen und weil auch die Haltefrist des § 23 EStG überschritten wurde, ein Veräußerungserlös insgesamt steuerfrei.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt


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