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Sozialstunden in Geldstrafe umwandeln

10. April 2010 07:31 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Guten Morgen,

ich wurde wegen Betrug zu einer Geldstrafe von 3000,- EUR verurteilt. Leider konnte ich das Geld nicht bezahlen (da ich meine Firma verloren habe und Insolvenz angemeldet hatte) und entschied mich für Sozialstunden. Nun habe ich ca. 100 Stunden abgeleistet, aber mein zuständiger Bewährungshelfer ist wohl menschlich nicht wirklch auf der "guten" Seite. Da ich an starker Hyperventialtion mit Angst und Panik-Attacken leider kann ich im Moment nicht mal mehr meiner "normalen" Arbeit nachkommen. Ich bin Krankgeschrieben und warte auf einen Therapie - Platz. Nun würde ich gerne meine Stunden abbezahlen wollen. Allerdings geht das nicht auf einmal. ich würde gern eine Ratenzahlung von 100 EUR / Monat haben. Ist das Möglich?? Muß das Gericht wegen meinem Gesundheitszustand auf den Vorschlag eingehen??

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:

Grundsätzlich kann das Gericht Auflagen nach §§ 56 e, b StGB auch nachtäglich treffen, ändern oder aufheben. Das Gericht hat hierbei ein Ermessen. Wenn Sie vortragen, dass es Ihnen aufgrund Ihrer Krankheit nicht mehr möglich ist die Sozialarbeit zu leisten und dies auch durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweisen können und zudem Ihre Zahlungsfähigkeit dartun kann das Gericht Ihre Strafe „umwandeln“. Zudem muss die Ratenzahlung nicht außer Verhältnis sein zu der noch offenen Geldstrafe.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen weinen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin


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