Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist hierzu keine Rechtsprechung gegeben, die Ihnen ein klares Ja oder nein gibt! Sie können daher nur den Antrag stellen und dagegen im Zweifel vorgehen. Es wird jeder Einzelfall betrachtet, sodass ich schon gute Chancen sehe, wenn er bereits längere Zeit hier war. Zudem muss aber eine besondere Härte durch die Abschiebung gegeben sein - das muss nachgewiesen werden (zB schwere Pflegebedürftige). hier hat die Rechtsprechung den Aufenthalt trotz Sozialhilfe bejaht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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