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Sozialhilfe zur Pflege – Mieteinnahmen durch Wohnrecht Anrechnung von Kosten

12. September 2020 22:43 |
Preis: 51,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Das Sozialamt hat bei der Anrechnung von Mieteinnahmen die Kaltmiete angesetzt ohne Zins – und Tilgungszahlungen für mehrere Darlehen zu berücksichtigen, die zur Renovierung des Hauses aufgenommen wurden.
Ohne diese Renovierungen wären die Mieteinnahmen nicht zu erzielen. Die Darlehen müssen durch die Mieteinnahmen des Hauses (insgesamt drei Parteien) finanziert werden.
Besteht die Möglichkeit diese Zahlungen auch von den Mieteinnahmen abzuziehen, da sie nicht in den Nebenkosten enthalten sind?
Vielen Dank!

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Schuldzinsen können abgesetzt werden, soweit das aufgenommene Kapital dem Kauf, der Errichtung, Verbesserung oder Instandhaltung des Gebäudes gedient hat (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 VO zu § 82 SGB XII ).

Tilgungsbeträge gehören im allgemeinen nicht zu den notwendigen Ausgaben i. S. von § 7 Abs. 2 der VO zu § 82 SGB XII . Sie können jedoch dann anerkannt werden, wenn eine Aussetzung der Tilgung nicht möglich ist und für die Tilgungsleistungen keine sonstigen Mittel (z. B. aus geschütztem Barvermögen oder aus nicht zu berücksichtigendem Einkommen) zur Verfügung stehen.

Sie sollten also Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamts einlegen und Berücksichtigung der Zins- und Tilgungsleistungen verlangen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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