Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Schuldzinsen können abgesetzt werden, soweit das aufgenommene Kapital dem Kauf, der Errichtung, Verbesserung oder Instandhaltung des Gebäudes gedient hat (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 VO zu § 82 SGB XII
).
Tilgungsbeträge gehören im allgemeinen nicht zu den notwendigen Ausgaben i. S. von § 7 Abs. 2 der VO zu § 82 SGB XII
. Sie können jedoch dann anerkannt werden, wenn eine Aussetzung der Tilgung nicht möglich ist und für die Tilgungsleistungen keine sonstigen Mittel (z. B. aus geschütztem Barvermögen oder aus nicht zu berücksichtigendem Einkommen) zur Verfügung stehen.
Sie sollten also Widerspruch gegen den Bescheid des Sozialamts einlegen und Berücksichtigung der Zins- und Tilgungsleistungen verlangen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte