Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Umzugskosten werden erstattet:
Es handelt sich bei Umzugskosten um einmalige Leistungen, die rechtzeitig vor (!) einem Vertragsabschluss beantragt werden müssen. HIer sollte man die Einzelheiten beim Sozialamt erfragen.
Zu den Umzugskosten gehören:
Beförderungskosten durch eine Speditionsfirma (hier wird die Vorlage von 2-3 Angeboten verlangt) ;
Renovierungskosten, die in der alten Wohnung anfallen, sofern der Mieter gem. Mietvertrag dafür aufkommen muß;
Inserate für Wohnungsgesuche am neuen Wohnort ;
Fahrtkosten mit öffentl. Verkehrsmitteln, um Wo............
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Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
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