versuche mal mein Problem zu schildern.
Und zwar arbeite ich in einer Spielhalle, wo ich nach 3 Monaten bereits zur Filialleitung aufgestiegen bin. Hatte mit dem Chef eine Vereinbarung getroffen, wonach ich jeden Monat 200 € extra "unter der Hand" für diese Filialleitertätigkeit bekommen sollte.
Leider ist mir damals ein Mißgeschick passiert, wobei mir 1.700 € geklaut wurden. Diese mußte ich dann mit den 200 € abarbeiten.
Nun ist diese Abzahlung schon seit fünf Monaten beendet und ich habe immer noch keine Sonderzahlung erhalten.
Nun habe ich gekündigt und morgen ist mein letzter Arbeitstag.
Habe ich rechtlich überhaupt irgendeine Möglichkeit dieses Geld einzuklagen? Mein Chef will es mir nicht zahlen und natürlich gibt es über diese Vereinbarung nichts schriftliches.
Hoffe auf eine positive Antwort für mich.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte.
Da Sie nach Ihren Angaben eine Vereinbarung hinsichtlich der Prämienzahlung getroffen haben, besteht auch ein entsprechender Anspruch auf diese Prämienzahlung.
Allerdings ist zu beachten, dass Sie eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrem Vorgesetzten/Arbeitsgeber bzw. die Zahlung der Prämie für die Vergangenheit im Falle des Bestreitens durch Ihren Arbeitgeber zu beweisen haben. Nur so können Sie einen Anspruch auf Auszahlung der noch offenen Prämien nachweisen. Nach einem Urteil des (LAG) Rheinland-Pfalz (AZ: 2 Sa 1057/04
) sind Arbeitnehmer für eine solche Vereinbarung bzw. für die Zahlung der Prämie in der Vergangenheit beweispflichtig.
Da diese Vereinbarungen nicht schriftlich abgeschlossen wurde, wäre ein Nachweis allenfalls über die erfolgte Verrechung der Prämie in der Vergangenheit möglich. D.h. wenn Sie dokumentieren können, dass Ihr Arbeitgeber die Prämie mit dem entstandenen Schaden verrechnet hat, kann daraus auch eine Vereinbarung und damit ein Anspruch der Prämienzahlung für die verbleibenden Monate hergeleitet werden. Sollte Ihr Arbeitgeber eine Prämienzahlung verweigern und eine Vereinbarung abstreiten und Ihnen der Nachweis für die Vereinbarung oder die Verrechung der Prämienzahlung nicht gelingen, wird eine Durchsetzung der Forderung kaum gelingen.
Ich hoffe Ihnen einen hilfreichen Überblick verschafft zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.