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Sondertilgung Kredit

26. Februar 2007 17:11 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


17:07

Guten Tag, wir haben am 2.11.06 bei einer großen Bank einen Kredit aufgenommen. hier war uns auch wichtig, daß wir Sondertilgungen leisten können und wir sind der Meinung, daß wir dies auch bei dem Bankberater klar zum Ausdruck gebracht haben.
In den Bedingen für den Kredit gibt es keine Klausel, daß ich als Laie daran hätte zweifeln können, kein Hinweis auf Geschäftsbedingungen, Kündigungsfristen usw, lediglich unter Punkt 3 Verrechnung von Rückzahlungen:" Jeder Zahlungseingang- sowohl die vereinbarten Raten als auch Sonderzahlungen - wird zunächst mit den bis zum Tag des Eingangs der Zahlung anfallenden Zinsen verrechnet. Der dann noch verbleibende Betrag wird zur Tilgung des Darlehns verwendet."

Am 7.2.07 erwähnte ich in einem persönlichen Gespräch mit der Kundenberaterin (nicht o.a. Kreditberater), daß wir jetzt eine höhere Summe zurückzahlen wollen, sie tat ganz erstaunt, daß in unserem Kreditvertrag kein Hinweis auf Kündigungsfristen oder Geschäftsbedigungen vorhanden ist und sagte uns, daß sie sich erst rückversichern müßte, ob vorzeitige Sonderzahlungen möglich sind.
Bis heute keine Antwort von der Bank!

26. Februar 2007 | 17:32

Antwort

von


(243)
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

aufgrund des von Ihnen dargelegten Sachverhaltes und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:

Sie sollten sich selbst mit dem ehemaligen Kreditsachbearbeiter in Verbindung setzen, falls Sie selbst eine solche Vereinbarung – auch nach nochmaliger Durchsicht der damaligen Verträge und Erklärungen der Bank - nicht in diesen Unterlagen finden können.

Grundsätzlich werden und sind insbesondere die Rückzahlungsmodalitäten im Kreditvertrag zu regeln. Dabei können Sondertilgungen vereinbart werden – müssen aber nicht. Diese bedürfen somit einer gesonderten Vereinbarung, da sich der Kreditzins an den berechneten Laufzeiten ausrichtet. Ein solches Recht besteht daher nur bei vertraglicher Vereinbarung, bzw. es gelten mangels anderweitiger Vereinbarung ausschließlich die vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten.

Die von Ihnen zitierte Klausel regelt, dass eingehende Zahlungen zunächst auf die Zinsen und dann erst auf Darlehenssumme verrechnet werden. Ob Sondertilgungen vereinbart wurden, ergibt sich daraus nicht.

Sollte Ihnen daneben noch ein Rücktritts-, Widerrufs- oder Kündigungsrecht zustehen, könnten Sie sich darüber nur von dem gesamten Vertrag lösen, d.h. das gesamte Darlehen wäre fällig und damit auf einmal zurückzuzahlen bzw. ggf. umzuschulden.

Aufgrund der noch relativ kurzen Zeit seit dem letzten Gespräch sollten Sie sich aber, wie angesprochen, von sich aus noch einmal mit der Bank in Verbindung setzen.

Ich hoffe, dass Ihre Fragen in meinen Ausführungen zufrieden stellend beantwortet wurden und Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben werden konnte.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -

http://www.ra-freisler.de
http://www.kanzlei-medizinrecht.net




Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 5. März 2007 | 17:02

Vielen Dank für die Antwort, leider muß ich nachfragen: In den Kreditbedingungen steht nichts bezüglich Rücktritts-, Widerrufs- oder Kündigungsrecht. Gilt dann automatisch BGB?
Sie brauchen nur ganz kurz antworten. Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. März 2007 | 17:07

ja, zunächst gilt aber die vertragliche Vereinbarung, solange sie nicht gegen das Gesetz verstößt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin P. Freisler
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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