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Sohn zu mir holen?

30. Juli 2007 12:15 |
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Familienrecht


Hallo,
folgendes Szenario:

Sohn lebt seit Geburt im Hause des Großvaters, ich bis zu seinem 5 Lebensjahr ebenfalls.
Ich habe weitere Kinder, allesamt wohnhaft bei mir. Das betreffende Kind ist nach internen Absprachen beim Großvater wohnhaft geblieben. Jetzt ergeben sich nach und nach Umstände die es erforderlich machen könnten, das Kind ebenfalls in meinen Haushalt zu holen.

Ich habe das alleinige Sorgerecht, Kindsvater ist seit Geburt "verschollen".

Kann der Großvater verhindern (rechtlich wirksam) das ich das Kind zu mir hole?

Es bestand immer Kontakt zwischen dem Kind und mir, es hatte sich damals nur so ergeben,wegen Kindergarten, Schule etc. das das Kind beim Großvater verblieb.

Vielen Dank für eine Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin,

auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Sie haben das alleinige Sorgerecht, dies umfasst auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. sie haben grundsätzlich die Befugnis zu entscheiden, wo Ihr Kind sich aufhält.
Diese Befugnis müsste Ihnen entzogen werden, d.h. entweder durch ein Gericht oder die Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird dem Jugendamt übertragen werden, auch dies muss ein Gericht feststellen.
Ihr Sohn kann im Rahmen eines Verfahrens ebenfalls angehört werden und gefragt werden, wo er gerne leben möchte. Entscheidend ist immer das Wohl des Kindes.
Ob der Großvater verhindern kann, dass das Kind zu Ihnen kommt, wird nur davon abhängen, was das Kind will und ob dieses sich an das Jugendamt wendet und beantragen wird, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen wird, dass das entscheiden kann, dass das Kind beim Großvater lebt.

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