Sehr geehrte Fragestellerin,
auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Sie haben das alleinige Sorgerecht, dies umfasst auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. sie haben grundsätzlich die Befugnis zu entscheiden, wo Ihr Kind sich aufhält.
Diese Befugnis müsste Ihnen entzogen werden, d.h. entweder durch ein Gericht oder die Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird dem Jugendamt übertragen werden, auch dies muss ein Gericht feststellen.
Ihr Sohn kann im Rahmen eines Verfahrens ebenfalls angehört werden und gefragt werden, wo er gerne leben möchte. Entscheidend ist immer das Wohl des Kindes.
Ob der Großvater verhindern kann, dass das Kind zu Ihnen kommt, wird nur davon abhängen, was das Kind will und ob dieses sich an das Jugendamt wendet und beantragen wird, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen wird, dass das entscheiden kann, dass das Kind beim Großvater lebt.
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