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Sicherung des Eigentums

19. Juli 2006 12:12 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin seit 25 J verh,habe 3 Kinder,2 davon sind selbstständig die jüngste Janine wird am 4.4.2007 18 J alt.Ich besitze ein Haus,mein mann 15 J selbstständig,ist nur verpflichtet worden den Kredit abzuzahlen,damals war ich nicht selbstständig,jetzt bin ich es auch schon 6 jahre.ich möchte das als eigentümerin meine jüngste tochter eingetragen wird,wir aber weiter die raten zahlen,und bis ans lebnesende dort wohnen können.ich möchte mein eigentum sichern,ichhabe angst das falls wir mal eine zahlung an behörden nicht schaffen alles verloren ist,was wir aufgebaut haben.die Alternative wäre eine Kommanditgesellschaft zu gründen in der mein mann der ja eh nichts hat,voll haftet und ich mit einer summe X,ich weiß auch nicht ob ich noch um das haus zu sichern gütertrennung vereinbaren muß.was raten sie mir?

19. Juli 2006 | 12:31

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrte Ratsuchende,



Ein umfassender Ehevertrag mit einer Gütertrennung wäre sicherlich ein sehr guter Weg; dazu brauchen Sie einen Notar, mit dem Sie Verbindung aufnehmen sollten.


Eine Übertragung des Hausgrundstückes auf die Tochter ist möglich, wobei dann auch ein Wohnrecht dinglich mit vereinbart werden sollte.

Allerdings stellt dieses keinen allumfassenden Schutz dar, da Gläubiger diese Umschreibung nach dem Anfechtungsgesetz innerhalb bestimmter Fristen anfechten könnten.


Auch hier erscheint die individuelle Beratung notwendig.


Dieses gilt insbesondere für die Umwandlungen der Firmen, wobei ich Ihre Darstellung nicht so ganz verstehe:

Sie schreiben, dass Sie und Ihr Mann jeweils selbständig sind, überlegen aber die Bildung einer KG.

Da dadurch dann ggfs. ein Verbund der Einzelfirmen erfolgen könnte, würde dieses dann aber auch zu einem höheren Haftungsrisiko führen.

Zumal Sie weiter ausführen, dass ggfs. Zahlungen an die Behörden (was immer darunter zu verstehen ist) nicht klappen würden. Die Behörden würden dann eine solche Haftungsmehrung dankend aufnehmen und vollstrecken.

Zu denken wäre an die Bildung einer oder mehrerer GmbHs, da diese Rechtsform derzeit die besten Haftungsbegrenzung gewährleistet.


Aber auch hier sind noch soviel Einzelfragen zu klären, dass man Ihnen vor Erteilung eines verbindlichen Rates mit dem Zweck der optimalen Absicherung nur ehrlicherweise dazu raten kann, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen. In dieser Beratung müssen die Einzelheiten geklärt werden; ohnedem kann ein verbindlicher Rat nicht erteilt werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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