Sehr geehrte Ratsuchende,
Ein umfassender Ehevertrag mit einer Gütertrennung wäre sicherlich ein sehr guter Weg; dazu brauchen Sie einen Notar, mit dem Sie Verbindung aufnehmen sollten.
Eine Übertragung des Hausgrundstückes auf die Tochter ist möglich, wobei dann auch ein Wohnrecht dinglich mit vereinbart werden sollte.
Allerdings stellt dieses keinen allumfassenden Schutz dar, da Gläubiger diese Umschreibung nach dem Anfechtungsgesetz innerhalb bestimmter Fristen anfechten könnten.
Auch hier erscheint die individuelle Beratung notwendig.
Dieses gilt insbesondere für die Umwandlungen der Firmen, wobei ich Ihre Darstellung nicht so ganz verstehe:
Sie schreiben, dass Sie und Ihr Mann jeweils selbständig sind, überlegen aber die Bildung einer KG.
Da dadurch dann ggfs. ein Verbund der Einzelfirmen erfolgen könnte, würde dieses dann aber auch zu einem höheren Haftungsrisiko führen.
Zumal Sie weiter ausführen, dass ggfs. Zahlungen an die Behörden (was immer darunter zu verstehen ist) nicht klappen würden. Die Behörden würden dann eine solche Haftungsmehrung dankend aufnehmen und vollstrecken.
Zu denken wäre an die Bildung einer oder mehrerer GmbHs, da diese Rechtsform derzeit die besten Haftungsbegrenzung gewährleistet.
Aber auch hier sind noch soviel Einzelfragen zu klären, dass man Ihnen vor Erteilung eines verbindlichen Rates mit dem Zweck der optimalen Absicherung nur ehrlicherweise dazu raten kann, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen. In dieser Beratung müssen die Einzelheiten geklärt werden; ohnedem kann ein verbindlicher Rat nicht erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: