Abmahnung für eine Webseite von einem 'Mitbewerber'
| 30. August 2009 13:16
| Preis:
***,00 € |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gewerblicher Webmaster und betreue einige (eigene) Webauftritte und -portale.
Zu Testzwecken habe ich mir vor geraumer Zeit mal eine Seite angelegt, auf welcher man über einen PayPal-Link, nach erfolgter Bezahlung, ein eBook (mein selbst geschriebenes) downloaden kann. Auf diese Testseite war von nirgends her verlinkt, sie hatte auch keine Bezeichnung "index.html", so dass man auch durch den bloßen Aufruf eines Unterverzeichnisses nicht auf dies Testseite gelangen konnte, zumal die Verzeichnisstruktur verschachtekt war. Auf der Seite selbst hatte ich nur ein Impressum angegeben. (keine Widerrufsbelehrung, keine AGB)
Leider hatte ich vergessen, diese Testseite zu löschen und ein "Mitbewerber" hatte diese "gefunden", wie auch immer.
Der Brief, den ich bekam, hatte keine Telefonnummer und keine URL. Es war eine Postadresse vermerkt und eine eMail-Adresse (yahoo) und natürlich eine Bankverbindung, auf welche ich die Abmahnkosten (120 Euro) zu überweisen habe.
Der Brief sinngemäß:
Abmahnung
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Sehr geehrter Herr xxxx,
auf Ihrer Internetseite http://url.de/verzeichnis/index_test.html musste ich feststellen, das Sie dort gesetzlich ungenügende Angaben haben. Als Gewerbetreibender sind Sie verpflichtet auf Ihrer Verkaufsseite Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Widerrufsbelehrung dem Kunden sichtbar aufzuzeigen. (UWG §5a), bei Ihnen fehlen sie ganz. Solche Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Da ich in der Branche mit ähnlichen Artikeln Mitbewerber bin, besteht zwischen uns ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis. Sie verletzen durch Ihr Handeln meine Rechte gemäß den Bestimmungen UWG. Dieser Tatbestand befugt mich gegen Sie wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Ich fordere Sie hiermit nach UWG §8 zur Beseitigung/ Unterlassung Ihres Handelns auf mit Frist bis zum xx.xx.2009. Beachten Sie bitte künftig unsere Rechtsvorschriften ...
Desweiteren fordere ich Sie hiermit auf, mir 120 Euro für diese Abmahnung zu erstatten und bis xx.xx.2009 auf das untenstehende Konto zu überweisen.
Nach fruchtlosem Ablaufen dieser Frist werde ich die Sache unverzüglich meinem Anwalt zur weiteren Veranlassung übergeben. Die dadurch enstehenden Anwaltskosten gehen dann zu Ihren Laste. Eine Zivilklage behalte ich mir ausdrücklich vor.
Ende Zitat Brief
Ich selber habe versucht über eMail und Brief mit der Person zu kommunizieren - keine Antwort. Weder im Internet, noch im Telefonbuch habe ich eine Person mit dem Namen gefunden. Auch unter der Firmenbezeichnung "Verkauf digitaler Medien" und dem Wohnort finde ich nichts. Die Postadresse selbst gibt es.
Meine persönliche Auffassung:
Es gibt keinerlei Gesetz darüber, dass ein Webangebot/ ein Webauftritt AGBs enthalten muss; wenn es keine gibt, greifen automatisch gesetzliche Regelungen. Der Sinn einer Widerrufsbelehrung bei Downloadprodukten (eBooks, Software, etc.) ist fraglich, gilt der vollzogene Download als elektronische Entsiegelung und damit ist eine Rückgabe ohnehin ausgeschlossen.
PS
Ich habe über meines "Testseite" zu keiner Zeit irgendwelchen Verkäufe getätigt. Selbstverständlich habe ich die Seite gelöscht.
Was meint der Experte?
Danke