Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:
Es kommt darauf an, was Sie mit dem Vermieter des Fahrzeugs vereinbart haben. Mietwagengesellschaften haben regelmäßig Handlungsanweisungen für solche Vorfälle.
Empfehlenswert ist es, wenn Sie umgehend bei dem Vermieter anrufen und nachfragen, wie man sich als Miete in solch einer Situation verhalten soll.
Erreichen Sie niemanden mehr ist es ratsam, den Unfall der Polizei zu melden und Anzeige gegen den Unfallverursacher zu erstatten.
Damit gehen Sie auf Nummer sicher und kommen Ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nach.
Zusammenfassend sollten Sie den Unfall der Polizei melden und auch umgehend den Vermieter informieren.
Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, empfehle ich die Einschaltung eines Anwalts vor Ort – den Sie über unser Portal problemlos finden können.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Abschließend möchte ich Sie bitten die Bewertungsfunktion zu nutzen, um dieses Forum für andere Nutzer transparenter zu gestalten.
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 20.08.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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