Sehr geehrter Fragesteller,
Nach deutschem Recht wird man Sie an Ihrem Wohnsitz verklagen müssen, es sei denn, im Mietvertrag wäre ein anderer Gerichtsstand vereinbart worden.
Ansonsten ist der Anspruchsteller darlegungs- und beweisbelastet, dass der Schaden innhalb der Mietzeit entstanden ist. Dem dient das Procedere der Besichtigung der Fz. bei Übernahme und bei der Rückgabe zum Ende der Mietzeit.
Sie haben für beide Fälle Ihre Ehefrau als Zeugin, allerdings u.U. in der Glaubhaftigkeit jedoch eingeschränkt.
Dem steht - ohne weitere Zeugen nur der Angestellte bei der Rückgabe entgegen.
Kann der Anspruchsteller seiner Darlegungs- und Beweislast nicht genügen, geht das nach dt. Recht zu seinen Lasten.
Ihre Alternative: "Verursachung gegenüber dem Vermieter bestreiten und entgegenkommenderwese um Kulanz bitten?"
...wäre eine Option, sofern doch spanisches Recht zu Anwendung käme, wobei Sie allerdings nicht um Kulanz "bitten" müssen, sondern "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine hälftige Teilung akzeptieren würden".
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen