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Seit Januar ´05 keine Mietzahlung

18. April 2005 15:17 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

Im Januar dieses Jahres zahlte unser Mieter das letzte Mal seine Miete. Unpünktliche Mietzahlung kam in der Vergangenheit gelegentlich schon vor, ließ sich aber immer wieder regeln. Wir haben nun fristgerecht gekündigt w/unzuverlässiger Mietzahlung.
Der Mieter meldet sich nicht, ist nicht in der Wohnung zu erreichen.

Was können wir in diesem Fall unternehmen? Wir möchten natürlich die noch ausstehenden Mietzahlungen sowie die zukünftigen Mieten bis zum Kündigungstermin erhalten.

Wir dachten schon daran, dass Türschloß zu wechseln, so dass der Mieter sich auf jeden Fall bei uns melden muß. Aber ist dies zulässig?

Für eine Antwort bedanke ich mich. A.R.

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Auswechseln des Türschlosses ist nicht zulässig.

Ihnen bleibt nur der Weg einer Räumungs- und Zahlungsklage, soweit der Mieter die Wohnung nicht fristgerecht räumt und noch Mietzahlungen ausstehen. Diese müssten Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist beim örtlichen Amtsgericht einreichen. Soweit sich in der Mietwohnung Sachen mit Wert befinden, können Sie schriftlich gegenüber dem Mieter Ihr Vermieterpfandrecht geltend machen, solange der Mieter die ausstehenden Mieten nicht zahlt. Auch können Sie hier eine evt. hinterlegte Kaution einsetzen.

Sie sollten, falls noch nicht geschehen, dem Mieter mitteilen, dass Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist/Räumungsfrist, Klage einreichen werden, soweit der Mieter die Fristen mißachtet.


Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de

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