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Seit 4 Jahren keine Betriebskosten (Nebenkostenabrechnung) erhalten.

| 2. Januar 2018 19:29 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


22:32

Zusammenfassung

Darf ich als Mieter die Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten, wenn der Vermieter seit 4 Jahren keine Betriebskostenabrechnung erstellt hat?

Ja, wenn der Vermieter zur Abrechnung über die Betriebskosten verpflichtet ist und dem nicht nachkommt, können Sie weitere Vorauszahlungen zurückbehalten, bis die geschuldeten Abrechnungen vorliegen. Sie können Ihren Anspruch auf Abrechnung aber auch einklagen.

Hallo,

ich wohne seit 4 Jahren in einer Wohnung. Der Mietvertrag ist ein ganz normaler Mustermietvertrag. Ich zahle 500,-- EUR Kaltmiete und 150 EURO Nebenkosten bzw. Betriebskostenvorauszahlung. Ich wohne alleine in der Wohnung. Leider habe ich seit 4 Jahren keine Abrechnung bekommen und gehe auch davon aus, dass ich eine Erstattung erhalte. Sollte ich nachzahlen müssen, hätte sich der Vermieter schon lange gemeldet.

Ich beabsichtige jetzt die Nebenkosten einfach nicht mehr zhu zahlen, bis die Abrechnungen im Detail und nachvollziehbar vorliegen.

Kann ich das bzw, wie gehe ich vor.

Leider kann ich Ihnen nur den MIndestbetrag anbieten, da ich von ALG II lebe.

MIt freundlichen Grüßen

2. Januar 2018 | 19:54

Antwort

von


(920)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn der Vermieter zur Abrechnung über die Betriebskosten verpflichtet ist und dem nicht nachkommt, können Sie weitere Vorauszahlungen zurückbehalten, bis die geschuldeten Abrechnungen vorliegen.

Sie können Ihren Anspruch auf Abrechnung aber auch einklagen. Als ALG-II-Bezieherin werden Sie für eine solche Klage Prozesskostenhilfe erhalten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 2. Januar 2018 | 20:16

Vielen Dank für Ihre freundliche Antwort.

Muss ich vorher den Vermieter noch anschreiben oder abmahnen, dass er die Abrechnungen nun endlich machen soll oder reicht einfach die Einbehaltung der Nebenkosten bei der Überweisung. (also nurr Kaltmiete überweisen mit dem Hinweis der Einbehaltung der Nebenkosten wegen Verzugs in der Überweisung,

Vielen Dank im Voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Januar 2018 | 22:32

Es empfiehlt sich, dem Vermieter zuerst eine Frist zu setzen und für den Fall des fruchtlosen Ablaufs den Zurückbehalt anzudrohen. Das Zurückbehaltungsrecht muss angekündigt werden.

Bewertung des Fragestellers 3. Januar 2018 | 12:54

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 3. Januar 2018
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