Guten Abend,
Ihre Situation ist in der Tat unangenehm und Ihr Unmut absolut nachvollziehbar. Grundsätzlich gilt, dass der Kaufpreis sofort mit Vertragsschluss fällig ist, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Eine solche Vereinbarung, dass der Kaufpreis erst bei Weiterverkauf des Fahrzeugs fällig wird, scheint in Ihrem Fall nicht vorzuliegen.
Sie sollten daher das Abschleppunternehmen schriftlich und nachweisbar (z. B. per Einschreiben) zur Zahlung auffordern und hierfür eine angemessene Frist setzen.
Eine Frist von 7-14 Tagen ist in der Regel angemessen. Sollte das Unternehmen auch nach Ablauf dieser Frist nicht zahlen, könnten Sie gerichtliche Schritte einleiten.
Für eine entsprechende Zahlungsklage mit einem Forderungswert von über 5.000€ müssten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche könnten unter Umständen bestehen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen durch die verzögerte Zahlung ein Schaden entstanden ist.
Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn Sie für die Zeit, in der Sie auf das Geld warten, ein Ersatzfahrzeug mieten mussten.
Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft eine erste rechtliche Einschätzung darstellt und eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Die tatsächliche rechtliche Beurteilung kann von dieser Einschätzung abweichen, da sie von weiteren, hier nicht genannten Umständen abhängen kann.
Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe mit besten Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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