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Schwierigkeiten beim Autoverkauf

| 30. Dezember 2023 17:06 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall habe ich mich für den Verkauf des Unfallfahrzeugs zum Restwert entschieden. Der Restwert beträgt 28.500€.
Höchstbietender im Gutachten war das Abschleppunternehmen aus dem Nachbarort, bei dem das Fahrzeug seit dem Unfall auf dem Hof stand. Diesem Unternehmen habe ich das Unfallfahrzeug dann auch Verkauft.
Beim Verkauf habe ich angesprochen dass bereits ein neues Fahrzeug gekauft wurde, und ich daher die Summe schnellstmöglich benötige da das neue Fahrzeug damit bezahlt werden muss.
Die Überweisung der 28.500€ wurde mir für den nächsten Tag zugesichert.
Leider gibt es für diese Zusage keinen Zeugen und auch im Vertrag wurde das nicht geschrieben.
Der Vertrag ist ein Standartkaufvertrag von ADAC den man Downloaden kann.
Nach einigen Tagen ohne Zahlungseingang habe ich dort freundlich nachgefragt ob meine Überweisung vergessen wurde.
Plötzlich wollte man von der Zusage der schnellen Überweisung nichts mehr wissen.
Man sagte mir dass ich die 28.500€ erst dann erhalte wenn das Unfallfahrzeug weiterverkauft worden sei und vom nächsten Käufer vollständig bezahlt ist.

Wie lange kann die Zahlung nun von diesem Unternehmen herausgezögert werden?
Gibt es etwas das ich unternehmen kann um schnell an mein Geld zu kommen?
Habe ich möglicherweise Schadensersatzansprüche an das Unternehmen da das neue Auto schon bei mir sein könnte, ich aber momentan noch auf bekannte und Leihwägen angewiesen bin weil mir die Zahlung vorenthalten wird?

30. Dezember 2023 | 17:32

Antwort

von


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Guten Abend,

Ihre Situation ist in der Tat unangenehm und Ihr Unmut absolut nachvollziehbar. Grundsätzlich gilt, dass der Kaufpreis sofort mit Vertragsschluss fällig ist, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Eine solche Vereinbarung, dass der Kaufpreis erst bei Weiterverkauf des Fahrzeugs fällig wird, scheint in Ihrem Fall nicht vorzuliegen.
Sie sollten daher das Abschleppunternehmen schriftlich und nachweisbar (z. B. per Einschreiben) zur Zahlung auffordern und hierfür eine angemessene Frist setzen.
Eine Frist von 7-14 Tagen ist in der Regel angemessen. Sollte das Unternehmen auch nach Ablauf dieser Frist nicht zahlen, könnten Sie gerichtliche Schritte einleiten.
Für eine entsprechende Zahlungsklage mit einem Forderungswert von über 5.000€ müssten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche könnten unter Umständen bestehen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen durch die verzögerte Zahlung ein Schaden entstanden ist.
Dies könnte z. B. der Fall sein, wenn Sie für die Zeit, in der Sie auf das Geld warten, ein Ersatzfahrzeug mieten mussten.

Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft eine erste rechtliche Einschätzung darstellt und eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen kann.

Die tatsächliche rechtliche Beurteilung kann von dieser Einschätzung abweichen, da sie von weiteren, hier nicht genannten Umständen abhängen kann.

Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe mit besten Grüßen


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