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Schwerbehinderung 80% Kündigung

9. Januar 2008 12:42 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin fast 60 Jahre alt und werde Ende dieses Monats nach 18 Monaten wieder arbeitsfähig geschrieben.
Krankheitsbild:Prostatatotal OP mit Bestrahlung 7 1/2 Wochen,
mittelgradige Schlafapnoe, Asthma bronchiale, Bluthochdruck,
Tinnitus, Angststörungen, organische Impotenz seit OP. u.A.
Ich hatte ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber und er kann mir keinen adequaten Arbeitplatz anbieten. War in Kommision und Wareneingang beschäftigt. Dies kann ich wegen eingeschränkter Gesundheit nicht mehr wahrnehmen.
Ich wäre mit einer ordentlichen Kündigung (3Monate zum Quartalsende) und einer entsprechenden Abfindung (Gehalt 2500€/monatlich. Das Immigrationsamt würde natürlich eingeschaltet. Kann das Arbeitsamt hier an meine Abfindung, auch wenn ich k e i n e n Widerspruch gegen die ordentliche Kündigung einlege. Grad der Behinderung derzeit 80%.

9. Januar 2008 | 13:03

Antwort

von


(94)
Stettiner Str. 106
40595 Düsseldorf
Tel: 0176-43025411
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Gabriele-Lausch-__l103403.html
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Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
die Anrechnung einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld I (von dem ich hier ausgehe) richtet sich nach § 143a SGB III . Eine Anrechnung findet danach nur dann statt, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt wird. Die Kündigungsfrist darf also keinesfalls verkürzt werden.
Mit freundlichem Gruss
Gabriele Lausch
- Rechtsanwältin -

Behrenstr. 29
40233 Düsseldorf
Tel. 0211-5662880


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