17.2.2021
von RA Helge Müller-Roden
Ich bin 59 Jahre alt, am 31.12.2020 endete mein Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag (Variante ohne Arbeitsamt ) und ich bekomme aus Abfindungszahlung monatlich 70 % vom letzten Brutto als monatliche Zahlung, bis ich mit 61,5 Jahren vorzeitig (GdB 50) in Rente gehe. Zuerst hieß es, aus Abf ...