Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Ihre Forderung machen Sie gegenüber dem Kieferchirurgen geltend. Ob dieser die Summe von seiner Versicherung erstattet bekommt, ist zunächst erst einmal das Risiko des Arztes. Allerdings steht hinter einer Versicherung zumeist eine höhere Finanzkraft. Sollte eine Erstattung ausscheiden, könnte dies aber bedeuten, dass der Arzt gegen Ihre Ansprüche eher angeht, als wenn dies die Versicherung (für ihn) regelt.
Durch die Schweigepflichtentbindungserklärung entbinden Sie ihre Ärzte von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht gegenüber der Versicherung über den Ablauf der erfolgten Behandlungen sowie deren Ergebnisse, soweit diese für die Feststellung des erhobenen Schadensersatzanspruches erforderlich ist. Gegebenenfalls können damit Vorerkrankungen /-schäden bekannt werden, die zu einem Ausschluss des Anspruches oder einer Minderung führen können.
Wenn Sie die Erklärung nicht unterschreiben ist es der Versicherung nicht möglich, den Vorwurf einer Fehlbehandlung durch Einsicht in die Krankenakten, ärztliche Auskünfte etc. nachzuprüfen. Sie werden sich dann mit dem Arzt direkt auseinandersetzen zu haben.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
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Antwort
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