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Schwarzmarkt Raubkopie Nokia gekauft

14. Dezember 2009 11:19 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Guten Tag,
Ich habe bei Ebay einen Kuxus Handy Nokia 8800 Arte Carbot für knapp 400€ ersteigert (OVP über 1000€) und sofort nach dem Kauf das Geld überweisen. Am nexten Tag würde die verkaufering von Ebaay gesperrt und reagierte nicht auf die Mail. So ging ich zur Polizei und habe eine Anzeige gemacht.
Nach über eine Woche war die verkauferin auf ein mall wider bei Ebay Online und nach hin und her mit Warten habe ich doch ein Handy geliefert bekommen. Dass war geliefert würde war eine miderwertige Chinesiche Raubkopie des Handys.
Ich wollte das Geld zurück haben, aber die verkauferin machte nur die Ausreden. Mall war Sie in Amerika lange unterwegs, mall was anderes. Sie hat zugegeben mir schriftlich das diese Handy man in der "Szene" kennt und es ist kein Original.
Nach hin und her hat sie mich gebetten das Handy per Nachname zurück zu senden, damit ich das Geld zurück bekommen. Was ich auch getan habe. Sie hat das Packet von der Post nie abgehollt. So sind mir noch die ganze Versandkosten dazu gekommen.
In der Zwischenzeit hat die gute Frau aus leipzig noch ein paar davon bei Ebay verkauft.
der kauf fand statt im August. letzte Kontakt war im October. Von Polizei keine Rückmeldung. Habe die Sachen einem Anwalt in Bremen übergegeben, der hat aber der Fall überhaupt vergessen und tat über 1 Monat nichts.
Ich suche einen guten zuverlässigen Anwalt der mir bei dem fall hilft das geld zurück zu bekommen, oder ein Original Nokia 8800 Carbon Arte staat die Kopie von den verkaufer. Schließlich war in dem Kaufvertrag von dem Original die Rede.
Bitte um die Hilfe.

PS. Ich bin rechtschutzversichert bei ARAG

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie einen Erfüllungsanspruch haben, da der Rücktritt wohl noch nicht erklärt wurde.

Insofern können Sie Herausgabe eines „echten“ Gerätes verlangen und einklagen.

Alternativ könnte natürlich auch die Rückzahlung des Geldes nach einer entsprechenden Erklärung verlangt werden.

Gerne übernehme ich auch Ihre Vertretung, lassen Sie mir in diesem Fall bitte alle Unterlagen zukommen.


Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

Rückfrage vom Fragesteller 17. Dezember 2009 | 09:59

Guten Tag Herr Steiningen,
vielen Dank für die Nachricht.
Ich schicke Ihnen alle Dokumente Heute raus und bitte Sie den Fall zu übernehmen.
Sie benötigen bestimmt eine Vollmacht von mir? Bitte zufaxen:*****
Wie funktioniert das, wenn es zur eine Gerichtverhandlung kommt und Sie zur der gerichttermin müssen? den es muss doch dann in Zwickau oder Bremen sein.
Besten gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Dezember 2009 | 11:47

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Eine Vollmacht können Sie unter

www.anwalt-for-you.de

herunterladen, ich sende Ihnen ebenfalls eine kommentarlos per Fax.

Nach Übermittlung der Unterlagen werde ich mich bei Ihnen melden. Eine Gerichtsverhandlung kann im Übrigen im schriftlichen Verfahren stattfinden oder ein Kollege kann aus Kostengründen den Termin wahrnehmen. Hierüber werde ich Sie noch unterrichten.

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