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Schwangerschaftsabbruch als Tourist in D

26. Februar 2020 11:24 |
Preis: 38,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Kinder

Meine Freundin (Brasilien) ist mit einem Schengen Visum nach Deutschland eingereist und ist hier von mir schwanger geworden. Sie ist in der 5. SSW und die Frage ist nun, ob es erlaubt ist für sie, einen Schwangerschaftsabbruch hier in D einzuleiten? Kann das Krankenhaus oder der Arzt auch verweigern?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruches richtet sich auch für Nichtdeutsche nach den allgemeinen Vorschriften. In Deutschland gilt bekanntlich zur Zeit der § 218 a des Strafgesetzbuches, wonach eine Fristenlösung mit Beratungspflicht gilt. Das bedeutet (sehr verkürzt), dass der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung straffrei ist, aber die Schwangere an einer Konfliktberatung teilnehmen muss und danach eine dreitägige Bedenkfrist einzuhalten hat.

Es ist allerdings möglich, was ich nicht beurteilen kann, dass ein Schwangerschaftsabbruch (egal wo er durchgeführt wird) nach dem Heimatrecht Ihrer Freundin strafbar ist.

Hinsichtlich der Weigerung gilt § 12 I des SchKG, wonach niemand zur Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch verpflichtet ist. D.h., dass also grundsätzlich kein Arzt beziehungsweise medizinisches Hilfspersonal an einem Abbruch mitwirken muss. Es ist aber bei den entsprechenden Beratungsstellen problemlos in Erfahrung zu bringen, welche Kliniken Abbrüche durchführen.

Es kann natürlich sein, dass ein Arzt/eine Klinik die Durchführung des Eingriffs von der vorherigen Klärung der Kosten abhängig macht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
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