Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie ein Mann sind.
Die Meldung der bloßen Schwangerschaft Ihrer Freundin ist nicht erforderlich, da dadurch keine Statusänderungen eintritt (Vater) und auch kein Anspruch auf Kindesunterhalt entsteht.
Ein Einkommen von 2.000€ netto reicht grundsätzlich als Familieneinkommen aus.
Ich empfehle, den Nachzug Ihrer Freundin nicht während des laufenden Einbürgerungsverfahrens zu betreiben, und auch nicht zu heiraten, um keine Statusänderungen zu erhalten (von ledig auf Verheiratet).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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